Forum Juni 2013
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Die Patientenrechte stärken
Die Rolle der Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung hat sich gewandelt. Sie sind nicht mehr nur vertrauende Kranke, sondern auch selbstbewusste Beitragszahler und kritische Verbraucher. Mit dem Patientenrechtegesetz stärkt die Bundesregierung die Position der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen.
Ein informierter und mit ausreichenden Rechten ausgestatteter Patient kann Arzt, Krankenkasse oder Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten. Er kann Angebote hinterfragen, Leistungen einfordern und so dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet. Unser Gesundheitswesen wird diesem Anspruch nicht immer gerecht. Oftmals fühlen sich Patienten alleine gelassen und verunsichert.
Kaum ein Patient kennt seine Rechte
Die Rechte der Patienten waren schon bisher im deutschen Recht verankert. Aber sie waren verteilt auf unterschiedliche Gesetze, und zusätzlich wurden die gesetzlichen Regelungen durch Gerichtsurteile immer weiter ausdifferenziert. So waren die unterschiedlichen Rechtsansprüche von Patienten für den juristischen Laien kaum zu überblicken.
Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz werden die verstreuten Patientenrechte gebündelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit dem Patientenrechtegesetz stärken wir die Rechte der Patientinnen und Patienten. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der Ärzten informiert und aufgeklärt auf Augenhöhe gegenübertreten kann.“
Die neuen Regelungen
Die neuen Regelungen stärken die Rolle des mündigen Patienten und stellen ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden. Die Rechte der Versicherten werden ausgebaut.
Das Gesetz
- kodifiziert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Federführung BMJ
- fördert die Fehlervermeidungskultur
- stärkt die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
- stärkt die Rechte gegenüber Leistungsträgern
- stärkt die Patientenbeteiligung
- baut die Patienteninformationen aus.
Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Das Patientenrechtegesetz verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches und schreibt wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten wie z. B. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen fest. Nunmehr gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch einen eigenen Abschnitt, der sich mit dem medizinischen Behandlungsvertrag und den Rechten und Pflichten im Rahmen der Behandlung befasst.
Geregelt werden vertragliche Pflichten beider Seiten, insbesondere aber die Pflichten der Behandelnden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes beschränkt sich dabei nicht auf die Behandlung durch die Angehörigen der Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, sondern erfasst auch die Angehörigen der weiteren Gesundheitsberufe wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Hebammen.
Festgelegt wird, dass Patientinnen und Patienten umfassend über alles informiert und aufgeklärt werden müssen, was für die Behandlung wichtig ist. Dazu gehören sämtliche wesentlichen Umstände der Behandlung wie Diagnose, Folgen, Risiken und mögliche Alternativen der Behandlung. Die notwendigen Informationen beziehen sich im Übrigen nicht nur auf medizinische, sondern in bestimmten Fällen auch auf wirtschaftliche Aspekte der Behandlung. Bei Zweifeln über die Erstattung von Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss der Behandelnde den Patienten schriftlich über die auf ihn zukommenden Kosten informieren. Das gilt erst recht, wenn er weiß, dass der Patient die Kosten selbst tragen muss.
Einwilligungsunfähige Patientinnen und Patienten sollen künftig stärker in das Behandlungsgeschehen einbezogen werden. Auch mit ihnen müssen Behandelnde sprechen und - entsprechend ihren Verständnismöglichkeiten - die wesentlichen Umstände einer bevorstehenden Maßnahme erläutern. Ferner werden die Anforderungen an die Dokumentation der Behandlung und das Recht der Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre vollständige Patientenakte künftig gesetzlich festgeschrieben. Wird die Einsichtnahme abgelehnt, ist dies zu begründen. Durch die vorgesehenen Regelungen zur Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler wird zudem sichergestellt, dass die Patientinnen und Patienten ihre Rechte im Falle von Behandlungsfehlern wirksam durchsetzen können.
Versichertenrechte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung stärkt das Gesetz Rechtspositionen der Versicherten. Die Teilnahme an Hausarzt- und anderen Selektivverträgen kann innerhalb einer 2-Wochenfrist nach Abgabe der Teilnahmeerklärung widerrufen werden.
Entscheidet eine Krankenkasse ohne hinreichende Begründung nicht innerhalb von drei, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen über eine Leistung, können sich Versicherte die Leistung nach Ablauf dieser Frist selbst beschaffen. Die Krankenkasse ist dann zur Erstattung dieser Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse wegen des besonderen Gutachtenverfahrens innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden.
Kommt es zu einem Behandlungsfehler, müssen die Kranken- und Pflegekassen künftig ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen. Dies kann zum Beispiel durch medizinische Gutachten geschehen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird.
Ein sachgerechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich umfasst jetzt verpflichtend auch ein Beschwerdemanagement für die Belange insbesondere von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält die Aufgabe, die Richtlinien zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement nach § 137 Absatz 1 Nummer 1 SGB V in Bezug auf Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit und um Mindeststandards für das Risiko- und Fehlermanagement zu erweitern. Ergänzend wird die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen zukünftig auch für die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen vorgesehen, um die Mitwirkung von Krankenhäusern an solchen Systemen zu unterstützen, die ein übergreifendes Lernen aus Fehlern auch außerhalb der eigenen Einrichtung ermöglichen. Darüber hinaus wird die Patientenbeteiligung ausgebaut.
Die Aufgaben des Patientenbeauftragten werden erweitert. Er erstellt eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und wird sie zur Information der Bevölkerung bereithalten. Dies schafft Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (Auszug)
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Beigefügt erhalten Sie Flyer mit den Forderungen der ADG zur Bundestagswahl 2013, betreffend die Gesetzliche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung. Bitte prüfen Sie für Ihre Wahlentscheidung, welche Partei in ihrem Wahlprogramm diesen Forderungen am nächsten kommt.
Textlich identische Info-Blätter im Format DIN A4 sind auf der Homepage der ADG als pdf hinterlegt und können ausgedruckt werden:
Forderungskataloge zur Bundestagswahl 2013
Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2013 (E045 1304 03) .
und
Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2013 (E046 1304 03) .
Bei Bedarf (zum Verteilen) können weitere Flyer per mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das Kontaktformular angefordert werden:
Helmut Wiesmeth
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Vorsorgevollmacht
- Vorsorgliche Verfügung für den Ernstfall durch Anordnung des Betroffenen
- Bevollmächtigter handelt gemäß Auftrag und muss Vertrauensperson sein
- Vollmacht =
Privates Vertrauen
Selbstbestimmung Vorrang vor Betreuung
- Vollmacht =
Rechtliche Betreuung
- Einrichtung erst im Ernstfall durch Beschluss des Betreuungsgerichts
- Betreuer muss sich an Wohl und Wille des Betroffenen orientieren
- Gericht kontrolliert
- Betreuung =
Staatliche Kontrolle
Fremdbestimmung
Nachrangig gegenüber Vollmacht
- Betreuung =
Norbert Maier
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SPD
- Festhalten an den Veränderungen durch die Agenda 2010
- Mindestrente (Solidarrente) 850 Euro
Voraussetzung: 30 Beitragsjahre oder 40 Versicherungsjahre, Finanzierung aus Steuermitteln, Wer die entsprechenden Jahre nicht vorweisen kann, erhält den gleichen Betrag als Grundsicherung - Abschlagfreie Erwerbsminderungsrente
- Abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren
- Teilrente ab 60
- Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
- Aufrechterhaltung des derzeitigen Rentenniveaus bis 2020
- Erhöhung der Regelaltersgrenze erst dann, wenn mindestens 50 Prozent der 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt sind
- Angleichung der Rentensysteme Ost und West, Stufenweise Anhebung des Rentenwerts Ost auf den Rentenwert West bis 2020
- Rente nach Mindestentgeltpunkten
Bündnis 90/Die Grünen
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- Schrittweise Weiterentwicklung zur Bürgerversicherung,
alle Bürger sind eingeschlossen - Beiträge auf alle Einkunftsarten
- Angemessenes Rentenniveau,
Minimum 30 Entgeltpunkte bei 30 Beitragsjahren (das entspricht zur Zeit 842 Euro) - Rentensplitting, das heißt hälftige Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche *)
- Einheitliches Rentenrecht in Ost und West
- Regelaltersgrenze bei 67 Jahren
- Vorzeitige Rente ab 60 möglich, bei entsprechenden Abschlägen
- EM-Rente ohne Abschläge
*) Mit dem Rentensplitting sollen beide Ehepartner gleich hohe eigene Rentenansprüche erwerben, eine „gleichberechtigte Partnerschaft“. Nach derzeitigem Recht ist das erst möglich, wenn beide das Rentenalter erreicht haben. Das Rentensplitting birgt jedoch erhebliche Nachteile, und zwar für beide Partner, insbesondere wenn die Frau wegen der Kindererziehung längere Zeit nicht berufstätig war und deshalb nur geringe Rentenansprüche erworben hat. Denn die Hinterbliebenenrente entfällt beim Splitting (§ 46 SGB VI). Stirbt der Mann zuerst, verbleiben der Frau die Rentenansprüche aus dem Splitting, das sind höchstens 50 Prozent von dem während der Ehezeit erworbenen Anspruch des Mannes. Die Hinterbliebenenrente wäre dagegen 55 Prozent der gesamten Rente des Mannes, zuzüglich Kinderzulagen. Das wäre auf jeden Fall günstiger, es sei denn die Frau hätte erhebliche weitere Einkünfte, die gegebenenfalls zur Anrechnung kommen. Stirbt dagegen die Frau zuerst, verbleibt dem Mann nur die durch das Splitting gekürzte Rente.
Ausnahme: Die Frau hat nicht mehr als 36 Monate lang eine eigene Rente bezogen (§ 120 b SGB VI).
Die Linke
- Rücknahme der Rente erst ab 67
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, mittelfristig deren Abschaffung
- Einbeziehung aller Erwerbstätigen einschließlich Politiker und Beamte
Ausnahme: Wer am Stichtag bereits in einem anderen Altersversorgungssystem versichert ist - Kindererziehungszeit von drei Jahren auch für vor 1992 geborene Kinder
- Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abschaffen
- Wiedereinführung der Beiträge auch für Langzeitarbeitslose (0,5 Entgeltpunkte pro Jahr)
- Steuerfinanzierte Mindestrente von 1.050 Euro netto, aus Steuermitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
- Ende der Riesterrente, Ansprüche aus Riesterverträgen in gRV übertragen
- Lebensstandardsicherung allein durch die gesetzliche Rente
- Schrittweise Angleichung der Ost- und Westrenten, möglichst schnell
- Abflachung des Rentenanstiegs ab einer bestimmten Höhe
- Wiedereinführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, das heißt Aufwertung von Beiträgen um das 1,5-fache bis zu maximal 0,75 Entgeltpunkten
- Verankerung im GG, dass angemessene Renten gezahlt werden
Piraten
- Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.
- Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.
- Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.
- Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente.
- Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.
- Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!
Union und FDP haben sich noch nicht festgelegt. Bei der Union bestehen widersprüchliche Aussagen zu Verbesserungen bei den Rentenansprüchen für Mütter.
Die FDP will grundsätzlich die private Vorsorge stärken.
Anmerkung: Bei der massiven Benachteiligung von Arbeitnehmern und Rentnern bei der Altersvorsorge berufen sich alle Parteien auf die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, obwohl diese willkürlich von den Politikern beschlossen wurden.
Keine einzige Partei ist bereit, hier und heute ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland in Frage zu stellen, das elementare Grund- und Menschenrechte von rund 55 Millionen Arbeitnehmern und Rentnern verletzt.
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Ein Beitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut
In letzter Zeit wird häufig über Altersarmut diskutiert. Sie liegt dann vor, wenn der finanzielle Bedarf älterer Menschen nicht durch Vermögen, die gesetzliche oder eine private Rente gedeckt werden kann. Das so genannte demografische Problem, niedrige Geburtenraten, durch Arbeitslosigkeit und Kindererziehung unterbrochene Erwerbsbiografien und niedrige Löhne sollen die Hauptursachen der Altersarmut sein. Wenig bis keine Beachtung findet die Tatsache, dass Pflichtversicherte und Rentner durch den Gesetzgeber steuerlich finanziell ausgeplündert werden. Tatkräftige Hilfe leisten hier höchste Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof) und Sachverständige.
Seit dem 1. Januar 2005 regelt das so genannte Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Auslöser für dieses Gesetz war das Urteil 2 BvL 17/99 des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002. Dieses Urteil ist gekennzeichnet durch die Verwendung von Daten, die im Widerspruch zu den vom Gericht selbst genannten Quellen oder zur Realität stehen. Es ist nicht falsch, das Urteil 2 BvL 17/99 als ausgesprochen fragwürdig zu bezeichnen.
Auf Grund des Urteils beauftragte der Bundesminister für Finanzen eine Sachverständigenkommission mit Lösungsvorschlägen zur Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Fünf der sechs Mitglieder der Sachverständigenkommission waren Beamte. Alle „Sachverständigen“ haben die vom Bundesverfassungsgericht verwendeten falschen Werte und Argumente ausnahmslos akzeptiert – offensichtlich ohne jede Prüfung und teilweise entgegen ihrem eigenen Wissen. Auch die Arbeit der Sachverständigenkommission kann man nicht anders als höchst fragwürdig bezeichnen.
Auf Grund des Vorschlags der Sachverständigenkommission entstand das Alterseinkünftegesetz. Dieses Gesetz hat die steuerliche Benachteiligung von Rentnern und Pflichtversicherten gegenüber Beamten, Pensionären und Selbständigen zementiert. Von ihm sind gut 33 Mio. Rentenversicherungspflichtige und über 20 Mio. Rentner nachteilig betroffen, also zwei Drittel der deutschen Bevölkerung.
Eine nüchterne Analyse der Fehler des Bundesverfassungsgerichtsurteils und der Arbeit der Sachverständigenkommission sowie der mit dem Alterseinkünftegesetz verbundenen Benachteiligungen ist daher erforderlich. Der Leser soll sich eine eigene Meinung bilden können. Denn, ob als Pflichtversicherter oder als Rentner, er wird vom Alterseinkünftegesetz betroffen sein – und um viel Geld betrogen werden. Die folgenden Kapitel zeigen dies im Detail. Dem Leser sollte klar werden, dass sich der Gesetzgeber von den Pflichtversicherten vom ersten Tag seiner Arbeit an Geld „leiht“ – und dieses niemals zurückzahlt. Das ist eine wesentliche Ursache der Altersarmut.
Die meisten aufgezeigten steuerlich-finanziellen Nachteile betreffen jene von Pflichtversicherten und Rentnern gegenüber Beamten und Pensionären. Dennoch haben die beiden letztgenannten Gruppen im Wesentlichen keine Nachteile zu befürchten – selbst bei Änderung des Alterseinkünftegesetzes. Auch auf diesen Punkt wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen.
Den vollständigen Text und weitere Hintergrundinformation finden Sie im Internet unter www.altersarmut-per-gesetz.de.
Dr. Horst Morgan
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Altersvorsorge ohne Rechtssicherheit
Teilnehmer:
CSU – Ulrich Lange, MdB
SPD – Roland Fischer, Kandidat zur Bundestagswahl (Beamter)
Freie Wähler (FW)- Hubert Aiwanger, MdL, Bundesvorsitzender
B90/Die Grünen - Dieter Janecek, Landesvorsitzender
Die Linke – Klaus Ernst, MdB
Die Piraten – Thomas Küppers, Bundessprecher für Sozialfragen
Die FDP hatte abgesagt.
BRV hatte vier Fragen zusammen mit Hintergrundinformationen vorbereitet und diese auch den Teilnehmern an der PD vorher zugeschickt. Die Teilnehmer wurden gebeten, nicht mehr als drei Minuten pro Antwort in Anspruch zu nehmen. Fragen aus dem Publikum wurden aus Zeitgründen nicht zugelassen. Die Reihenfolge der Beantwortung wurde variiert.
Frage 1:
Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie will Ihre Partei wieder Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit bei der gesetzlichen Rente herstellen und mit welchem System will Ihre Partei das Problem lösen, um der schleichenden kalten Enteignung zulasten der Versicherten ein Ende zu setzen?
CSU: Man muss demografische Entwicklung und Generationengerechtigkeit berücksichtigen, deshalb war der Paradigmenwechsel zu zusätzlicher privater Vorsorge notwendig. Wir geben aus dem Haushalt 81,3 Mrd. Euro in das Rentensystem.
Wenn wir auch noch die Kindererziehungszeiten für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern berücksichtigen wollen, kostet das Geld.
Anmerkung: Da Herr Schäuble das nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlen will, geht das gegebenenfalls zu Lasten der Beitragszahler und Rentner.
SPD: SPD hat bei diesem Thema gewaltig an Vertrauen verloren. Wir brauchen ein armutsfestes Rentenniveau. Das Geld, das wir in die private Altersvorsorge stecken, sollte besser in die gRV gegeben werden.
FW: Die Gesellschaft muss sich fragen, wofür geben wir Geld aus. Die Rente ist ein Rechtsanspruch, die Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass dann noch genügend Geld da ist. Ende mit dem Diebstahl aus der Rentenkasse.
Lieber Geld in Rentenkasse zahlen als an Goldmann-Sachs. Die Politik ist dafür verantwortlich, dass anständige Renten gezahlt werden, im Alter besteht Anspruch auf ein anständiges Leben.
Grüne: Wollen armutsfeste Garantierente, steuerfinanziert. Langfristig Umbau zur Bürgerversicherung. Keine Eingriffe mehr in die Rentenformel.
Linke: Alle müssen einzahlen, auch Abgeordnete. Paritätische Finanzierung. Bestimmtes Sicherungsniveau und Mindestrente.
Piraten: Alle müssen einzahlen. Wir wollen Chancengleichheit. Mindest- und Höchstrente, keine Beitragsbemessungsgrenze mehr.
Frage 2:
Private Altersvorsorge – Objekt zwischen Förderung und Ausbeutung.
Riesterrente und Entgeltumwandlung rechnen sich nicht. Sie sind ein gigantisches Förderprogramm für die Versicherungswirtschaft, ihre Empfehlung ist verantwortungslos gegenüber den Arbeitnehmern.
Ist Ihre Partei immer noch der Auffassung, den gesetzlich Versicherten mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester und Rürup) als eine wirksame Ergänzung empfehlen zu können?
Reift in Ihrer Partei die Einsicht, dass diese Art privater Altersvorsorge nach dem Urteil der überwiegenden Anzahl der Fachleute und Aktuare eine sinnlose Verschwendung von Fördermitteln ist und Sparleistungen der Bürger nachweislich in keiner Weise belohnt?
Welche Schlüsse gedenkt Ihre Partei aus den nachweisbaren Schwächen dieser Art der privaten Vorsorge zu ziehen?
Piraten: Wir möchten ein einfaches System, das die Leute auch verstehen.
Linke: Riesterrente ist Lizenz zum Gelddrucken für die Versicherungswirtschaft (Hinweis auf Bericht in SZ). Politik wollte allein die Arbeitgeber entlasten. Wir wollen keine kapitalgedeckte Versicherung. Bis 2030 wird der Kuchen, der zu verteilen ist, um 30 Prozent größer. Der Rentenklau findet auf zwei Ebenen statt, ebenso bei den immer niedrigeren Löhnen.
Grüne: Wir wollen gerechte Besteuerung. Schindluder, das mit Versicherungswirtschaft betrieben wird, muss abgestellt werden.
SPD: Riesterrente ist aus damaliger Zeit immer noch nachvollziehbar, anderes Zinsniveau. Die beste Rendite ist nach wie vor bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Man braucht zusätzliche Teile der Altersvorsorge, eine 100prozentige Sicherung durch die gRV ist nicht möglich.
Sondersysteme sind mit der Zeit abzuschaffen.
FW: Wenn private Vorsorge, dann brauchen wir ein System, das sicher ist, wie z.B. in der Schweiz oder bei den berufsständischen Versorgungssystemen. Steuergelder nicht an Großbanken, gegebenenfalls die Teile herauskaufen, die die Renten betreffen.
CSU: Das kommt mir vor wie die biblische Brotvermehrung. Die private Vorsorge ist für die Zukunft notwendig. Man könnte dabei einiges verbessern.
Frage 3:
Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge.
Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zu einer grundlegenden Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die dem Arbeitnehmer mehr Sicherheit für den Lebensabend gibt?
SPD: Wir brauchen ein Ja der Politik zur zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge, sie muss auf heutige Erwerbsbiografien abgestimmt werden.
Linke: Rentenversicherung ist wieder so zu stärken, dass wir mindestens ein Sicherungsniveau von 50 Prozent haben. Betriebsrente kann nur Ergänzung sein.
SPD: SPD hat als einzige Partei ein abgerundetes Konzept.
Piraten: Wir setzen uns dafür ein, dass das Rentenniveau nicht weiter abgesenkt wird.
Betriebsrenten müssen bei Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden können.
Wir fordern gesetzlichen Mindestlohn.
CSU: Wir sagen Ja zur Betriebsrente.
FW: Staat soll Finger weg lassen von den Rückstellungen für Betriebsrenten. Angesparte Beiträge sollen mitgenommen werden bei Arbeitgeberwechsel. Wir brauchen eine verbindliche Rechtsposition für Arbeitnehmer.
Frage 4:
GKV-Modernisierungsgesetz – ein Paradebeispiel vollendeter Rechtsbeugung.
Wenn Richter und Beamte sich auf das GG und Berufsständische sich auf das Vertragsrecht berufen und verlassen können, wie beantwortet Ihre Partei die Frage nach der Geltung zumindest der Grundrechte für alle anderen Bürger, also auch derjenigen Rentner, denen die Grundrechte durch das GKV-Modernisierungsgesetz, das heißt durch die Legalisierung des rückwirkenden Eingriffs in ihre Besitzstände de facto aberkannt wurden?
FW: Das ist staatlich legitimierter Diebstahl.
Die Zwei-Klassengesellschaft bei der Behandlung der Kindererziehungszeiten ist nicht hinnehmbar. Wir fordern gleiches Recht für alle Bürger, das gilt zur Zeit leider nicht.
CSU: Sache ist sehr kompliziert. Nach Feststellung des BVerfG ist hier kein rückwirkender Eingriff erfolgt.
Piraten: Wir wollen Armut verhindern. Alle Leute sollen die gleiche Altersversorgung bekommen, auf dem Niveau der höchsten Zahlungen.
Linke: Die Bedingungen, die beim Abschluss eines Vertrags gelten, müssen auch am Schluss noch gelten. Wir brauchen ein durchschaubares sicheres System für alle, das heißt eine Bürgerversicherung.
Grüne: Juristisch ist die Sache laut BVerfG sauber. Beamte können nichts dafür, dass sie ein anderes System haben.
Otto W. Teufel
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