Forum Dezember 2012
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Die Gemeinnützigkeit der ADG ist vom Finanzamt erneut bestätigt worden. Die Arbeit der ADG wird somit als dem Gemeinwohl dienend öffentlich anerkannt. Dem Vorstand und allen Aktiven ist dies ein Ansporn, den eingeschlagenen Weg der sachlich fundierten Analyse der aktuellen Sozialpolitik und der angemessenen Berichterstattung darüber weiterhin gerecht zu werden.
Um die Sachkompetenz zu erhalten und die Öffentlichkeitsarbeit ausdehnen zu können, ist die ADG jedoch auch auf Spenden angewiesen. Diesbezüglich freuen wir uns über jede finanzielle Unterstützung. Durch die Bestätigung der Gemeinnützigkeit ist es der ADG möglich, Spendenquittungen auszustellen.
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Seit geraumer Zeit ist das von der Kooperation „Soziale Sicherung in Deutschland“ herausgegebene Positionspapier restlos vergriffen. Die Kooperationspartner Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG, Betriebsrentner e.V. – BRV, Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. – BRR und Büro gegen Altersdiskriminierung haben deshalb beschlossen, eine zweite Auflage herauszugeben. Die redaktionellen Abstimmungen sind bereits weit fortgeschritten. Wichtige sozialpolitische Weichenstellungen der letzten Monate, wie z. B. zur kartellrechtlichen Einstufung der Krankenkassen oder zu Veränderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge werden im Inhalt ergänzt. Es ist vorgesehen, dass alle Mitglieder der ADG ein gedrucktes Exemplar der Neuauflage erhalten.
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zugunsten der GEZ sowie von Inkasso- und Direktmarketingunternehmen
Aufgrund unterschiedlicher Interessen zwischen Datenschützern und Datenverwertern hat die Verabschiedung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) durch den Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 viel Wirbel verursacht.
Am 16.11.2012 wurde nun die Bundesdrucksache 17/7746 (modifizierter Gesetzentwurf) mit der Bitte beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereicht, eine Beschlussfassung des Bundestages herbeizuführen. Eingebracht sind Korrekturwünsche und Stellungnahmen des Bundesrats, des Nationalen Normenkontrollrats und der Bundesregierung. Wesentlicher Streitpunkt war vor der Neufassung die Ausgangssituation bei der Datenübermittlung. Soll grundsätzlich eine Einwilligung der betroffenen Person für die Weitergabe der Daten erforderlich sein oder ist sie grundsätzlich erlaubt und ihre Vereitelung bedarf des Widerspruchs?
Nachfolgend Hinweise über das Widerspruchsrecht zur Weitergabe von Daten im Rahmen des noch geltenden Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl 2006, S. 990), geändert durch § 3 des Gesetzes zur Änderung melderechtlicher Vorschriften vom 10. April 2007 (GVBl S.267):
Datenübermittlungen kann derzeit in folgenden Fällen widersprochen werden:
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (Art. 29, MeldeG).
- Melderegisterauskunft (Art. 31, MeldeG)
- Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen (Art.32, MeldeG): A) Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene; B) Melderegisterauskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern; C) Auskünfte an Adressbuchverlage über Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Nicht-Beamter wird Patient dritter Klasse
Der Spiegel berichtet im November 2012 von Patienten dritter Klasse. Eine 58jährige Verkäuferin heiratete vor 15 Jahren einen Realschullehrer und wechselte sofort in eine Private Krankenversicherung (PKV). Die Beiträge für die PKV waren wesentlich günstiger, denn die staatliche Beihilfe übernimmt für Ehepartner von Beamten 70Prozent der Kosten. Sie fühlte sich als Privatpatientin erster Klasse.
Die Ehe wurde geschieden und die Verkäuferin verlor über Nacht den Anspruch auf die Beihilfe. Der Eigenanteil der Kosten schnellte von 30 auf 100 Prozent nach oben und beträgt jetzt monatlich 550 Euro. Ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich. Da sie den hohen Beitrag von ihrer Invalidenrente von 730 Euro nicht mehr bezahlen kann, hat sie nur mehr Anspruch auf eine medizinische Mindestversorgung. Jetzt ist sie im Basistarif der PKV Privatpatientin dritter Klasse, denn viele Ärzte behandeln sie nicht mehr, weil sie weniger abrechnen dürfen.
Dies ist kein Einzelfall. Jährlich werden 15.000 Beamtenehen geschieden, bei denen die Geschiedene die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten hat.
Den Politikern ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Der Beamtenbund will nur seine Mitglieder schützen und sieht keinen Handlungsbedarf. Die Politik, das Gesundheitsministerium (FDP), mag nicht einmal die Problemlage erkennen – und empfiehlt den Gang zum Sozialamt.
Spiegel Nr. 46/2012 vom 12.11. 2012 – Seite 48
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SPD
- Festhalten an den Veränderungen durch die Agenda 2010
- Mindestrente (Solidarrente) 850 Euro
Voraussetzung: 30 Beitragsjahre oder 40 Versicherungsjahre, Finanzierung aus Steuermitteln,
Wer die entsprechenden Jahre nicht vorweisen kann, erhält den gleichen Betrag als Grundsicherung - Abschlagfreie Erwerbsminderungsrente
- Abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren
- Teilrente ab 60
- Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
- Aufrechterhaltung des derzeitigen Rentenniveaus bis 2020
- Erhöhung der Regelaltersgrenze erst dann, wenn mindestens 50 Prozent der 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt sind
- Angleichung der Rentensysteme Ost und West, Stufenweise Anhebung des Rentenwerts Ost auf den Rentenwert West bis 2020
- Rente nach Mindestentgeltpunkten
Bündnis 90/Die Grünen
- Schrittweise Weiterentwicklung zur Bürgerversicherung, alle Bürger sind eingeschlossen
- Beiträge auf alle Einkunftsarten
- Angemessenes Rentenniveau,
Minimum 30 Entgeltpunkte bei 30 Beitragsjahren (das entspricht zur Zeit 842 Euro) - Rentensplitting, das heißt hälftige Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche *)
- Einheitliches Rentenrecht in Ost und West
- Regelaltersgrenze bei 67 Jahren
- Vorzeitige Rente ab 60 möglich, bei entsprechenden Abschlägen
- EM-Rente ohne Abschläge
*) Mit dem Rentensplitting sollen beide Ehepartner gleich hohe eigene Rentenansprüche erwerben, eine „gleichberechtigte Partnerschaft“. Nach derzeitigem Recht ist das erst möglich, wenn beide das Rentenalter erreicht haben. Das Rentensplitting birgt jedoch erhebliche Nachteile, und zwar für beide Partner, insbesondere wenn die Frau wegen der Kindererziehung längere Zeit nicht berufstätig war und deshalb nur geringe Rentenansprüche erworben hat. Denn die Hinterbliebenenrente entfällt beim Splitting (§ 46 SGB VI). Stirbt der Mann zuerst, verbleiben der Frau die Rentenansprüche aus dem Splitting, das sind höchstens 50 Prozent von dem während der Ehezeit erworbenen Anspruch des Mannes. Die Hinterbliebenenrente wäre dagegen 55 Prozent der gesamten Rente des Mannes, zuzüglich Kinderzulagen. Das wäre auf jeden Fall günstiger, es sei denn die Frau hätte erhebliche weitere Einkünfte, die gegebenenfalls zur Anrechnung kommen. Stirbt dagegen die Frau zuerst, verbleibt dem Mann nur die durch das Splitting gekürzte Rente.
Ausnahme: Die Frau hat nicht mehr als 36 Monate lang eine eigene Rente bezogen (§ 120 b SGB VI).
Die Linke
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, mittelfristig deren Abschaffung
- Einbeziehung aller Erwerbstätigen einschließlich Politiker und Beamte
- Ausnahme: Wer am Stichtag bereits in einem anderen Altersversorgungssystem versichert ist.
- Kindererziehungszeit von drei Jahren auch für vor 1992 geborene Kinder
- Wiedereinführung der Beiträge auch für Langzeitarbeitslose
- Steuerfinanzierte Mindestrente, gegebenenfalls Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
- Ende der Riesterrente
- Lebensstandardsicherung allein durch die gesetzliche Rente
- Schrittweise Angleichung der Ost- und Westrenten, möglichst schnell
- Abflachung des Rentenanstiegs ab einer bestimmten Höhe
- Wiedereinführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, das heißt Aufwertung von Beiträgen um das 1,5-fache bis zu maximal 0,75 Entgeltpunkten
Union und FDP planen Anfang 2013 Änderungen im Rentenrecht, die zur Zeit noch nicht endgültig feststehen.
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Die von der Kooperation „Soziale Sicherung in Deutschland” am 7. September in Dießen am Ammersee veranstaltete öffentliche Podiumsdiskussion zu den Themen „Prekäre Arbeit – Zündstoff für Altersarmut” und „Private und betriebliche Altersvorsorge – ein Trugschluss” war ein voller Erfolg.
Etwa 450 sehr interessierte Besucher, Mitglieder des Bayerischen Landtags, Kommunalpolitiker, prominente Diskutanten von sechs Parteien und zahlreiche Vertreter der Presse als Gäste gaben der Veranstaltung einen eindrucksvollen Rahmen.
Für ihre Wahlentscheidungen im Jahr 2013, in dem Bundestags- und Landtagswahlen stattfinden, konnten die Anwesenden aufschlussreiche Aussagen der Diskutanten mitnehmen.
In bekannt souveräner Art moderierte Herr Horst Weise die Podiumsdiskussion. Die ADG bedankt sich ausdrücklich für diese Leistung und dafür, dass er diese Rolle übernommen hat.
Die Regierungsparteien wurden durch die Herren Max Straubinger, dem arbeits-, sozial- und gesundheitspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und Jörg Rohde (FDP), Vizepräsident des Bayerischen Landtags, vertreten.
Über weite Strecken forderte Herr Straubinger den Unmut des Publikums durch Spitzfindigkeiten in seinen Äußerungen zu rückwirkenden Eingriffen bei der Direktversicherung und seine unüberhörbare Sympathie zur Beibehaltung der unterschiedlichen Versorgungssysteme für gesetzlich Versicherte und Beamte heraus. Obwohl er weitgehend mit ihm übereinstimmte zeigte Herr Rohde wenigstens ansatzweise Bereitschaft zum Nachdenken über Änderungen der Versorgungssysteme.
Dass die CSU-Fraktion einen freiberuflichen Versicherungsagenten zu ihrem sozialpolitischen Sprecher gemacht hat, sagt eigentlich alles über die wahre Zielrichtung der christlich sozialen Partei aus.
Maria Scharfenberg, Mitglied des Landtags und arbeitsmarktpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen machte sich besonders für eine Bürgerversicherung zur Lösung der angesprochenen Probleme stark.
Die Herren Klaus Ernst, Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages und Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler und Mitglied des Landtags, überzeugten das Publikum durch ihre große Sachkenntnis bezüglich der angesprochenen Themen. Sie fanden mit Forderungen und konkreten Vorschlägen die meiste Zustimmung des Publikums.
Auch Stefan Körner, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern der Piraten, dessen Partei noch keine Mitwirkung im Bundesparlament vorweisen kann, punktete mit klaren Vorstellungen zur Vermeidung von Altersarmut.
Flankiert wurde die Diskussion durch die Herren Heider Heydrich, Vorsitzender Betriebsrentner e.V. – BRV, Herbert Heinritz, Vorsitzender Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. – BRR und Otto W. Teufel, 2. Vorsitzender der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG, die ihrerseits mit großer Fachkenntnis immer wieder die Realitäten zur prekären Arbeit, der breitflächig drohenden Altersarmut sowie der Schieflage in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ins Gedächtnis riefen.
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