Die Gemeinnützigkeit der ADG ist vom Finanzamt erneut be­stätigt worden. Die Arbeit der ADG wird somit als dem Ge­meinwohl dienend öffentlich anerkannt. Dem Vorstand und allen Aktiven ist dies ein An­sporn, den eingeschlagenen Weg der sachlich fundierten Analyse der aktuellen Sozial­politik und der angemessenen Berichterstattung darüber wei­terhin gerecht zu werden.

Um die Sachkompetenz zu er­halten und die Öffentlichkeits­arbeit ausdehnen zu können, ist die ADG jedoch auch auf Spenden angewiesen. Diesbe­züglich freuen wir uns über jede finanzielle Unterstützung. Durch die Bestätigung der Ge­meinnützigkeit ist es der ADG möglich, Spendenquittungen auszustellen.

Der Vorstand