Durch das Bürgerentlastungsgesetz vom 01.01.2010 sollen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich besser berücksichtigt werden. Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können demnach ab dem Jahr 2010 vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies betrifft auch die Kosten für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
Beiträge für private Zusatzversicherungen (z. B. Chefarztbehandlung) sind nicht absetzbar. Ebenso wird der Beitragsanteil, der auf den Anspruch auf Krankengeld entfällt, nicht berücksichtigt. Der bezahlte Krankenversicherungsbeitrag wird in diesem Fall um 4 Prozent gekürzt.
Die Krankenkassen sind nach dem Einkommensteuergesetz ab 2010 verpflichtet, den Finanzämtern die vom Versicherten selbst getragenen und die erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übermitteln. Selbst getragene Beiträge sind z. B. Beiträge auf Auszahlsummen aus Direktversicherungen. Nach den Vorgaben des Finanzministeriums gelten ausgezahlte Prämien aus Bonusprogrammen und Wahltarifen als Beitragserstattung. Sie mindern die Beitragszahlung.
Zu Ihrer Information übermittelt Ihnen Ihre Krankenkasse jährlich eine Bescheinigung über die an das Finanzamt gemeldeten Beiträge/Erstattungen.
In der Bescheinigung kann es zu zeitlichen Überschneidungen kommen, da nach den Vorgaben des Steuerrechts nicht der Zeitraum, für den die Zahlung/Erstattung bestimmt ist, sondern nur der Zeitpunkt der Zahlung/Erstattung relevant ist.
Grundsätzlich sollten Sie die ausgestellte Bescheinigung auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Für Beiträge, die nicht von Ihnen selbst an die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden (z. B. von der Rente oder vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit), erfolgt die Meldung durch den Rentenversicherungsträger bzw. den Arbeitgeber direkt an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese Beiträge/Erstattungen sind in der jährlichen Bescheinigung Ihrer Krankenkasse nicht enthalten.
Weiterführende Hinweise erhalten Sie unter:
Helmut Wiesmeth
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