Forum Dezember 2011
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Über das Zwei-Klassenrecht zur Zwei-Klassengesellschaft
Redemanuskript eines Vortrags, der von unserem Vorstandsmitglied Otto W. Teufel in dieser und ähnlicher Form auf Einladung von Partnerorganisationen, Vereinen und Parteien bei verschiedenen Gelegenheiten gehalten wurde. Die Weitergabe und Nutzung des Manuskripts ist unter der Voraussetzung zulässig und erwünscht, dass Quelle und Datum der Veröffentlichung angegeben werden.
Im Rentenrecht sind Arbeitnehmer und Rentner Opfer einer jahrzehntelangen skrupellosen Politik. Wir haben in Deutschland nicht nur unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung, wir haben dafür auch unterschiedliches Recht. Diese Feststellungen möchte ich in meinem Vortrag belegen.
Das Redemanuskript können Sie hier weiterlesen
Das Redemanuskript zum Herunterladen: Kennzeichnung E000 -1112
Die Grafiken zum Herunterladen: Kennzeichnung E000-1112
Informationen zum Vortrag zum Herunterladen: Kennzeichnung E001-0903
Die Publikationen der ADG unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland.
Weitere Informationen siehe auch unter
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Unter dem Schlagwort “individuelle Gesundheitsleistungen“ bieten deutsche Arztpraxen ihren Patientinnen und Patienten Diagnose- und Behandlungsmethoden an, wie z. B. das Glaukom- und das Prostatakarzinomscreening, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Nehmen Patienten solche Leistungen in Anspruch, müssen sie diese aus eigener Tasche bezahlen.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Behandlungsmethode bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die gesetzliche Krankenversicherung. Ist nach dem heutigen Stand der medizinischen Versorgung der Nutzen zu ungünstig, wird diese Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Das bedeutet aber nicht, dass die Untersuchung im Einzelfall nicht nützlich sein kann. Jeder Patient muss daher für sich entscheiden, ob diese Leistung für ihn sinnvoll ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt bereit und in der Lage ist, über Vor- und Nachteile einer solchen Untersuchung zu beraten.
Ergänzend sollte der Patient sich auch selber informieren.
Über die folgenden Internet-Adressen, aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Verbraucherzentrale Nord-Rhein-Westfalen, sind umfangreiche Informationen über die Igel-Leistungen zu erhalten.
http://www.mds-ev.de/Evidenz-basierte%20Medizin_IGeL.htm
http://www.vz-nrw.de/mediabig/37832A.pdf
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Nach schon länger währenden Kontakten und einigen vorbereitenden Gesprächen hat die Kooperation zwischen der ADG, dem Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR) http://www.houseof objects.de/FotoPage/beitrags zahler-rentner.jsp,
Betriebsrentner e.V. (BRV) http://www.betriebsrentner.de/ und dem Büro gegen Altersdiskriminierung http://www.altersdiskriminierung.de/ Anfang 2011 konkretere Konturen angenommen.
In mehreren Treffen wurden gemeinsame Grundpositionen erarbeitet, die ihren Niederschlag in einem sogenannten Positionspapier finden werden. Neben der Darstellung der sozialpolitischen Istsituation mit ihren unsolidarischen und ungerechten Ausprägungen werden in dem Positionspapier auch Forderungen zur Neugestaltung bzw. Änderung der Sozialsysteme aufgestellt.
Vorrangig beschäftigt sich das Positionspapier mit der gesetzlichen Altersvorsorge, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, dem demografischen Faktor und der betrieblichen Altersvorsorge.
Details zu den versicherungsfremden Leistungen, dem sog. „Steuerzuschuss”, den organisatorischen Strukturen und dem sog. Generationenkonflikt begleiten die Hauptthemen.
Ab Ende des Jahres 2011 wird das Positionspapier herausgegeben und spätestens mit dem nächsten Forum bzw. baldmöglichst per Mail verteilt werden. Nicht nur die Mitglieder der an der Kooperation beteiligten Vereine sollen über Fehlentwicklungen im sozialen Bereich und über die gemeinsamen Vorstellungen zu einer verbesserten Sozialpolitik unterrichtet werden sondern Mandatsträger, die Medien, sog. Experten, Verbände und Institutionen sollen in einer Kampagne mit den Problemen, Fehlentwicklungen und Lösungsvorschlägen konfrontiert werden.
Dabei besteht die Hoffnung, dass der Präsentation des Positionspapieres durch einen gemeinsamen Auftritt mehr Nachdruck verliehen werden kann, als das durch die ADG alleine möglich wäre. Dies gilt natürlich vor allem auch für entsprechende gemeinsame Aktionen, Kontakte mit der Politik und den Medien usw.
Dies ist überhaupt der wesentliche Grund des Zusammenschlusses zur Kooperation, nämlich schlagkräftiger agieren zu können.
Die Eigenständigkeit der einzelnen Vereine wird beibehalten werden. Die Kooperation wird sie aber künftig ständig begleiten. Sie stellt gleichzeitig eine neue Herausforderung für die ADG dar, der wir uns nach besten Kräften gerne stellen wollen. Im Sinne von mehr Erfolgsaussichten in unserem Kampf für eine lebenswerte Zukunft in einem schlanken und sozial gerechten Staat.
Helmut Wiesmeth
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„Rendite nur für 100-Jährige“ (SZ) oder „Rentenbetrug, Riester-Lüge: Riestern lohnt sich nicht“ (AZ), zwei der Überschriften in Münchner Tageszeitungen zum Bericht über eine Studie des DIW (s. DIW-Wochenbericht Nr. 47.2011) nach zehn Jahren Riesterrente, eine verheerende Bilanz. Als wesentliche Nachteile für die Versicherten werden folgende Punkte aufgeführt:
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Die zu hohen Lebenserwartungen, mit denen die Versicherungen kalkulieren, Lebenserwartungen von mehr als 100 Jahren.
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Die Kosten sind unverhältnismäßig hoch. „Bei vielen Anbietern werden die staatlichen Zulagen durch Gebühren aufgefressen.“
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Der Garantiezins liegt inzwischen bei nur noch 2,25 Prozent, ab 2012 erhalten Neuabschlüsse nur noch eine Zinsgarantie von 1,75 Prozent.
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Bei Geringverdienern, die im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein werden, wird die Riesterrente mit der Grundsicherung verrechnet.
Fazit: Es wäre für die Versicherten ehrlicher und besser, wenn ihr Beitrag einschließlich der staatlichen Förderung als Pflichtbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt würde. Aber offensichtlich sind die verantwortlichen Politiker bei den Versicherungsunternehmen in der Pflicht. Bis heute hat keiner der Verantwortlichen öffentlich erklärt, warum eine private Rentenversicherung besser ist als die gesetzliche Rente, vor allem, wenn man weiß, dass die Kosten der privaten Versicherungsunternehmen das 10- bis 20-fache der Kosten der DRV betragen.
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Spätestens seit 1994 ist bekannt, dass die nicht durch Zahlungen des Bundes ersetzten versicherungsfremden Leistungen in den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen mehr als 20 Prozent des Bundeshaushalts ausmachen. Das heißt, es gibt neben dem regulären Bundeshaushalt einen verhältnismäßig großen Schattenhaushalt, der ausschließlich zu Lasten der gesetzlichen Sozialversicherungen finanziert wird. Zuletzt wurde im November 2005 von der Bundesregierung ein Betrag von 65 Milliarden Euro bestätigt (Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11. 2005, S. 331). Zum Vergleich: Der reguläre Bundeshaushalt beträgt für 2011 rund 305,8 Mrd. Euro, für 2012 sind 306 Mrd. Euro geplant.
Wer aufmerksam die Pressemeldungen verfolgt, muss feststellen, dass Politiker auch heute noch Verpflichtungen des Bundes gerne den gesetzlichen Sozialversicherungen aufbürden, in letzter Zeit zum Beispiel:
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Beitragsfrei krankenversichert. Um den Bundesfreiwilligendienst attraktiver zu machen, werden die Teilnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Die anfallenden Kosten tragen die Krankenkassen, das heißt die Beitragszahler (SZ am 03.11.2011).
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Laut Bericht des Bundesrechnungshofes beläuft sich die Summe der nicht gezahlten Beiträge an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2010 auf knapp 7 Mrd. Euro. Der Bundesrechnungshof hat das Sozialministerium aufgefordert, zu ermitteln, von wem und warum nicht gezahlt wurde (SZ am 16.11. 2011).
In einer von der DRV veröffentlichten Rede ihres Präsidenten, Dr. Herbert Rische, vom 24.06.2010 hat er bestätigt, dass die Bundeszahlungen gegenwärtig zwar einen großen Teil der versicherungsfremden Leistungen, aber nicht deren vollen Umfang finanzieren, und dass diese Abschätzungen laufend aktualisiert werden.
Ende November wurde der Rentenversicherungsbericht 2011 von der Bundesregierung veröffentlicht. Auch darin wird wieder bestätigt, dass die Transferleistungen der Rentenversicherung West an die Rentenversicherung Ost nach wie vor zwischen 14 und gut 15 Mrd. Euro betragen.
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Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) könnten die Renten im kommenden Jahr (zum 01.07. 2012) um 2,3 Prozent (im Westen) bzw. um 3,2 Prozent (im Osten) steigen. In Anbetracht der Teuerungsrate in diesem Jahr zwischen 2,5 und 3 Prozent hält sich die Begeisterung darüber in Grenzen. Außerdem soll zum 1. Januar schon der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht werden, voraussichtlich um 0,1 Prozent.
Interessant ist die Aussage, dass ohne die Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeitsfaktor, Riesterfaktor und Nachholfaktor) die Renten im Westen sogar um 4,55 Prozent steigen könnten. Für diese Faktoren muss, wie immer, das Argument herhalten, die Lasten zwischen den Generationen gerecht zu verteilen. Dieses Argument wird auch durch regelmäßige Wiederholungen nicht richtig, denn erstens werden mit den Anpassungen unterhalb der Teuerungsrate auch die bisher erworbenen Ansprüche der Versicherten entsprechend entwertet, und zweitens sollen die Versicherten dafür ja eine private Rentenversicherung finanzieren, und zwar ohne Arbeitgeberanteil.
Gleichzeitig wird über den Riesterfaktor ebenfalls der eigene Rentenanspruch gekürzt und damit genau so entwertet wie die Renten.
Herr Dr. Rische, der Präsident der DRV, erwartet für die nächste Zeit wieder „durchaus positive Rentenanpassungen“. Die Bundesregierung geht dabei bis 2025 von einer durchschnittlichen Rentensteigerung um gut zwei Prozent pro Jahr aus. Zur Erinnerung: Seit 1999 sind die Renten um durchschnittlich 0,93 Prozent pro Jahr gestiegen, berücksichtigt man die gestiegenen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung, sogar nur um 0,91 Prozent pro Jahr (Tabelle).
Denn seit 1999 sind die Rentenanpassungen dauerhaft von der Einkommensentwicklung der Versicherten abgekoppelt, angeblich um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft sicher zu stellen, eine verheerende Entwicklung insbesondere auch für zukünftige Rentner.
Otto W. Teufel
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Vergleich zur Einkommensentwicklung
Jahr | EK | RA. | KV-A. | PV-A. |
1999 | 2,6% | 1,34% | 6,70% | 0,85% |
2000 | 2,3% | 0,60% | 6,75% | 0,85% |
2001 | 2,2% | 1,91% | 6,75% | 0,85% |
2002 | 2,2% | 2,16% | 6,70% | 0,85% |
2003 | 2,5% | 1,04% | 6,95% | 0,85% |
2004 | 2,1% | 0 | 7,10% | 1,70% |
2005 | 1,2% | 0 | 7,55% | 1,70% |
2006 | 1,5% | 0 | 7,95% | 1,70% |
2007 | 2,4% | 0,54% | 7,95% | 1,70% |
2008 | 2,9% | 1,10% | 7,95% | 1,95% |
2009 | 2,7% |
2,41% | 7,90% | 1,95% |
2010 | 1,9% | 0 | 7,90% | 1,95% |
2011 | 0,99% | 8,20% | 1,95% |
RA Rentenanpassung | Quelle: DRV-Rentenversicherung in Zahlen 2011, S. 17 |
KV-A. Anteil des Rentners/der Rentnerin am Krankenversicherungsbeitrag |
Werte der Siemens Betriebskrankenkasse |
PV-A. Anteil des Rentners/der Rentnerin am Pflegeversicherungsbeitrag |
Werte der Siemens Betriebskrankenkasse |
EK Einkommensentwicklung | Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2011, S. 534 |