Liebe Freunde der ADG

vom Europäischen Gerichthof für Menschenrechte haben die beiden betroffenen Kollegen leider noch nichts gehört, wir warten also weiter und hoffen nun auf das kommende Jahr.

In der Zwischenzeit sind wir darauf angewiesen, weiterhin gegen die uns regelmäßig zugefügten Ungerechtigkeiten zu klagen. Widerspruch und Klage gegen die zu geringe Renten­anpassung zum 1. Juli 2011 haben wieder eine erfreuliche Reso­nanz gefunden. Das können wir aus den vielen Meldungen und Rückfragen schließen. Da hat sich doch die DRV glatt zu der Aussage hinreißen lassen, dass es für uns keinen Rechtsanspruch auf die Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen gibt. Das zeigt, was man dort unter einer treuhänderischen Verwaltung unserer Zwangsbeiträge versteht. In vielen Fällen wurden die Kläger mit Hinweis auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klage dazu gedrängt, die Klage zurückzunehmen. Ein Richter wollte wissen, ob es ähnliche Klagen an anderen Sozialgerichten gäbe, und gegebenenfalls wo. Andere zweifelten an dem Hinweis, dass es Beschwerden wegen zu geringer Rentenanpassungen beim BVerfG bzw. beim EuGH für Menschenrechte gibt, weil sie auf den entsprechenden Internetseiten keine Hinweise gefunden haben. Dabei müsste es sich auch bei der DRV und bei den Sozialgerichten herum gesprochen haben, dass die obersten Gerichte ihre Verfahren erst ins Internet stellen, wenn sie entschieden sind.

Für diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, haben wir ab Seite 5 unseren Vortrag „Altersversorgung in Deutschland – über das Zwei-Klassenrecht zur Zwei-Klassengesellschaft“ abgedruckt.

Otto W. Teufel
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