Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte gegenüber Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten, Hebammen oder Heilpraktiker festgeschrieben.
Vom Bundesministerium der Justiz gibt es ein Infoblatt „Patientenrechte im Klartext“.
Außerdem gibt es einen „Ratgeber für Patientenrechte“ 2014, der vom Bundesministerium der Justiz oder dem Bundesministerium für Gesundheit
kostenlos bezogen werden kann.