Definition zu IGeL

Zitat aus Wikipedia:

Die Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL - sind Leistungen, die Ärzte in Deutschland ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können. Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus und sind daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht gedeckt.

Die verschiedenen IGeL-Listen sind nicht verbindlich. Es können auch andere Leistungen als IGeL bezeichnet werden und Ärzte können Zusatzleistungen anbieten, ohne sie IGeL zu nennen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) schätzte 2010 das Volumen der Leistungen auf 1,5 Mrd. Euro, was einem Anstieg um etwa 50 Prozent im Vergleich zu 2005 entspricht.

Der Patient muss vor Erbringung der Leistung über Kosten und Nutzen aufgeklärt werden und muss derart beraten werden, dass er die Möglichkeit hat, sich frei für oder gegen das Angebot zu entscheiden.
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Es besteht allgemeiner Aufklärungsbedarf.

In der Süddeutschen Zeitung vom ??. Oktober 2011 wird über die Auswüchse bei IGeL geschrieben.Nach Angabe der SZ werden von den Ärzten den Patienten unnötige Untersuchungen aufgenötigt, die nur der Kasse der Ärzte dienen. Das Glaukom-Screening auf Grünen Star ist zum Besipiel mit einem Anteil von 40% die häufigste Igel-Leistung.

Wir haben die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) angeschrieben und um eine Stellungnahme zur Notwendigkeit der Maßnahmen aus deren Sicht gebeten. Folgend die Antwort vom Vorstand (Herr Dr.Unterhuber) der Siemens-Betriebs-Krankenkasse:

Leider stellt der Artikel den Sachverhalt äußerst verkürzt dar: Individuelle Gesundheitsleistungen werden mit unnötigen Gesundheitsleistungen gleichgestellt. Aber so einfach kann man es sich aus unserer Sicht nicht machen. In der Tat kommt eine Studie des DIMDI, die im Artikel dargestellt wird, zu dem Schluss, dass für die zwei häufigsten IGeL-Leistungen keine Studien zur wissenschaftlichen Evidenz vorliegen. Genau aus diesem Grund sind auch beide Leistungen bis heute keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines allgemeinen Glaukom- bzw. Vaginalultraschallscreenings wäre nach Stand der heutigen Studienlage zu ungünstig. Das bedeutet aber nicht, dass die Untersuchung im Einzelfall  nicht nützlich sein kann. Jeder Patient muss daher für sich entscheiden, ob diese Leistung für ihn sinnvoll ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt bereit und in der Lage ist, über Vor- und Nachteile einer solchen Untersuchung zu beraten. Ergänzend sollte der Patient sich auch selber informieren. Sinnvoll wäre es zu diesem Zweck möglichst neutrale Informationen zur Verfügung zu stellen. Erste Ansätze dazu gibt es bereits, siehe unten.

Worauf Versicherte achten sollten, wenn ihnen eine IGeL-Leistung angeboten wird:

Zitat von der Sächsischen Landesärztekammer:

IGeL erfolgen auf Wunsch des Patienten. Die Ärzte können natürlich angemessen auf ihr Angebot unter Berücksichtigung der Berufsordnung, z. B. auch im Wartezimmer, hinweisen.

Egal, ob sich Patienten schließlich für oder gegen eine IGeL-Leistung entscheiden - eines ist wichtig: IGeL-Leistungen sind niemals dringend, und man sollte sich immer Zeit für die Entscheidung nehmen. Worauf Versicherte sonst noch achten sollten, erläutern die folgenden Links:

  • Medizinischer Dienst der Krankenkassen (Spitzenverband) (MDS) für  "Individuelle Gesundheitsleistungen – Grundlegende Informationen". 
    http://www.mds-ev.de/Evidenz-basierte%20Medizin_IGeL.htm
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
    http://www.kbv.de/patienteninformation/23719.html
  • Die Bundesärztekammer mit einer Patientenbroschüre
    http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.99.6083
  • Verbraucherzentrale Bremen
    Individuelle Gesundheitsleistung
  • DIMDI Aktuell Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Was nutzt den Patienten? vom 15.09.2011 Auf wissenschaftlicher Basis wurden jetzt in einem HTA-Bericht betrachtet (Health Technology Assessment, systematische Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren und Technologien) die IGeL-Leistungen bewertet. (HTA-Bericht Bericht Kurzfassung VOL: 113 (1. Auflage) /2011/ )
    Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information DIMDI Waisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln.
    Das DIMDI gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
  • Infozentrum für Prävention und Früherkennung (IPF)
    Dort ist sehr gut der Hintergrund für Leistung und Nichtleistung der KK bzw. die daraus folgernde Existenz von IGEL (Individuelle Gesundheitsleistung) erklärt. Die betreffenden Fragen und Antworten können sogar als pdf heruntergeladen werden.
    Das IPF hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung über die Früherkennung von Krankheitsrisiken durch Labormedizin zu informieren - durch Leser-Telefonaktionen, Ratgeber-Beiträge und Experten-Interviews. Das Infozentrum für Prävention und Früherkennung (IPF) hat einen wissenschaftlichen Beirat gegründet, der die Neutralität und Unabhängigkeit des IPF garantiert. In diesem Beirat haben sich vier namhafte Experten zusammen gefunden.
    Zum IPF FAQ - Selbstzahler -

Mit Vorsicht sind folgende Internetangebote zu betrachten:

  • Startseite IGeL Verzeichnis de
    Diese Seite ist ein rein privates Projekt und dient keinem kommerziellen Zweck. Verantwortlich für die Seite: Florian Meier, freier Wirtschaftsjournalist Freibadstr. 14 81543 München und mit Werbung hinterlegt.
  • Arzkosten online von Gutermann Publisher Ltd. Staufenbergstr. 22, 74223 Flein
    IGeL Online aufrufen

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