Die Bundesländer oder das BVL publizieren auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.

Da es keine einheitliche Webseite zu den Verbraucherinformationen auf Bundesebene, nicht einmal auf Landesebene, gibt wurde vom BVL eine Webseite erstellt, die es dem Verbraucher ermöglicht, Informationen zu lebensmittelrechtlichen Verstößen gemäß § 40 Abs. 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zu finden.