Bundesarchiv Hitlerputsch

Am 1. April 1924, wurde Hitler nach einem wohlwollenden Prozess zu einer milden Strafe verurteilt – sehr viel milder als geltendes Recht und Gesetz es vorschrieben. Nur zu fünf Jahren Festungshaft in Landsberg wurde er verurteilt

Vorausgegangen war am 9. November 1923 der Hitler-Putsch.

Adolf Hitlers und zweitausend Putschisten marschierten zur Münchner Feldherrnhalle.Vorher hatte Hitler im Münchner Bürgerbräukeller die Revolution ausgerufen,Mitglieder der bayerischen Regierung, den Oberbürgermeister und Stadträte als Geiseln genommen,die Notendruckerei ausrauben lasssen und ist mit seiner SA zur Feldherrnhalle, dem Sitz des Wehrbereichskommandos, marschiert.

Von der bayerischen Justiz wurde der Vorgang als „unglücklich verlaufener Propagandazug“ verharmlost. dshalb wurde Hitler schon ein paar Monate später, am 20. Dezember 1924 wieder entlassen, weil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sowohl der Sitzungs-Staatsanwalt als auch der Vorsitzende Richter Georg Neithardt beweihräucherten Hitler und seine Kumpanen als Männer von edelsten Absichten und ließen es zu, dass aus dem Prozess eine Werbeveranstaltung für die Nationalsozialisten gemacht wurde.

Was wäre geschehen, wenn ein Polizist Hitler erschossen hätte?

Man fragt sich und hofft so sehr, dass sich die Blindheit und die Fehler der demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen nach hundert Jahren nicht noch einmal wiederholen. Das darf nicht einmal in Spurenelementen so sein.

Die Geschehnisse haben am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein ihren Niederschlag im Grundgesetz gefunden.