Jährlich werden aus der Deutschen Rentenversicherung Beträge in zweistelliger Milliardenhöhe für sog. versicherungsfremde Leistungen (nicht beitragsgedeckte Leistungen) entnommen und niemand weiß genau, wofür. Dies geht aus einem der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG vorliegenden Schreiben des Bundesversicherungsamtes vom 13. März 2012 an das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR), einem Kooperationspartner der ADG, hervor: „Auch nach unserem Kenntnisstand exisitiert kein aktuelles Zahlenmaterial über die genaue Höhe der versicherungsfremden Leistungen.“


In der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung”, Heft 1/2012 wird entsprechend festgestellt, dass sich allein Orientierungsgrößen für das Volumen der nicht beitragsgedeckten Leistungen angeben lassen.

Dies ist ein untragbarer Zustand, der abgestellt werden muss.

Seit vielen Jahren führt die ADG eine Tabelle der versicherungsfremden Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung. Demnach sind der Deutschen Rentenversicherung seit 1957 ca. 686 Milliarden Euro entzogen worden!

Ständig brüstet sich die Politik, dass der Rentenversicherung Bundeszuschüsse zugeteilt werden, um sie überhaupt zahlungsfähig zu halten. Diese Zahlungen verdienen jedoch das Attribut „Zuschüsse” nicht, da sie lediglich ein Ausgleich für die vorher entnommenen Gelder für die versicherungsfremden Leistungen sein sollen. Dass dieser Ausgleich nachweislich nie die Höhe der Entnahmen erreicht, ist der neuesten, bis 2011 fortgeschriebenen ADG-Tabelle leicht zu entnehmen und der Grund für das aufgelaufene Defizit.

In diese Tabelle wurde gemäß der Veröffentlichung in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung”, Heft 1/2012, der das Rentensplitting übersteigende Anteil der Hinterbliebenenrente als versicherungsfremde Leistung neu aufgenommen.
Die Tabelle kann auf der Homepage der ADG www.adg-ev.de als pdf heruntergeladen oder bei der ADG bestellt werden.

Während die Beiträge anderer Versorgungssysteme zweckgebunden sind, mutet man allein den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung die Last der nicht beitragsgedeckten Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) zu. Leistungen, die im Grunde von allen Bürgern, also aus Steuermitteln, erbracht werden müssten.

Die ADG fordert deshalb die Herstellung von Transparenz durch eindeutigen Ausweis der versicherungsfremden Leistungen und deren Begleichung durch Steuermittel.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.