Link zur kostenfreien Bestellung von 2 x 6 Stück FFP 2 Masken
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Das Corona-Virus hält Deutschland und die Welt weiter in Atem. Um Risikogruppen vor dem Hintergrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens wirksam vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen wird die Abgabe von partikelfilternden Schutzmasken mit der Corona-Schutzmasken-Verordnung gefördert. Hier erfahren Sie wie Sie bei APONEO die partikelfilternden Schutzmasken erhalten.
Anbei erhalten Sie den folgenden Link zur kostenfreien Bestellung von 2 x 6 Stück FFP 2 Masken:
Bundestagswahl 2021 und die Aktionen der ADG
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Zu den Budestagswahlen 2021 hat sich unser aktives Mitglied Herr Schmidtlein die Arbeit gemacht und die ADG-Forderungen an die Parteien aktualisiert
- Gesetzlichen Rentenversicherung
- Gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetzlichen Pflegeversicherung
Zusätzlich hat er eine Begründung zur - Reform der Pflegeversicherung – Pflegevollversicherung für alle Bürger
Uns als ADG geht es um ein Einheitliches Versicherungssystem für alle Bürger, einer Sozialgerechte Beitragsverteilung und damit die Abschaffung des Mehr-Klassensystems: Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG). In einer solidarischen Bürgerversicherung sollen alle Bürger einschließlich Selbständige, Politiker und Beamte versichert sein. Die aktuelle Pandemie hat gezeigt, wie notwendig diese Forderungen sind.
Damit die gesetzlichen Sozialysteme für Alle gelten, müssen auch Alle ihren Beitrag leisten. So fordern die ADG die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Dabei ist Transparenz durch die jährliche Offenlegung der Finanzen und die vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt wichtig .
Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – Teufel-Tabelle
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E025 2007
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).
Alles Wissenswerte über versicherungsfremde Leistungen ist in der ADG-Broschüre „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ aufgezeigt.
Fazit:
In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 812 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.
Versicherungsfremde Leistungen 2019
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Die ADG informiert
E026 2007
Gegenüberstellung der Versicherungsfremden Leistungen und dem Bundeszuschuss zur Finanzierung der Leistungen:
Doppelbesteuerung von Renten
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Aus den Medien ist zu erfahren, dass der Bundesfinanzhof (BFH) noch in diesem Jahr über die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ging davon aus, dass dem Pflichtversicherten der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung steuerfrei zufloss. Unter dieser Prämisse entstand das Alterseinkünftegesetz. 2005 betrug der zu versteuernde Teil der Rente 50 Prozent. Er steigt dann jedes Jahr für die Neurentner. Wer 2020 in den Ruhestand geht, muss bereits 80 Prozent seiner Rente versteuern. Im Jahr 2040 werden es 100 Prozent der Rente sein. Zu beachten ist auch, dass der Restbetrag in Euro zu 100 Prozent für die einzelne Rentnerin bzw. den einzelnen Rentner quasi als steuerfreier Betrag festgeschrieben wird. Das heißt, dass jede Rentenerhöhung voll versteuert wird.
Die Aufwendungen für die Altersvorsorge werden zunehmend steuerfrei gestellt.
Tatsächlich haben Pflichtversicherte bereits während ihrer Aktivzeit eine Reihe von steuerlich-finanziellen Nachteilen, die am 6. März 2002 im so genannten Rentenurteil des BVerfG keine Beachtung fanden. An diesem Tag entschied das Gericht, dass Pensionäre gegenüber Rentnern steuerlich benachteiligt würden (AZ 2 BvL 17/99).
Beamte sind von Beiträgen zur Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) befreit. Ein dem Pflichtversicherten äquivalenter Beamter (äB) bezog dessen Lohn abzüglich der Beiträge zur RV und AV. In seiner Aktivzeit entstand dem Pflichtversicherten durch die Entrichtung einer höheren Steuer auf seinen Bruttolohn gegenüber dem Beamten ein Progressionsnachteil.
Ja zur Bürgerversicherung
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E034 1504
Die Bürgerversicherung bedeutet Solidarität aller Bürger für alle Bürger
Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. fordert die Einführung einer Solidarischen Sozialversicherung für Gesundheit und Pflege sowie Arbeitslosigkeit und Altersversorgung.
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