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Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2026)

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Zuletzt aktualisiert: 03. März 2026

E068 2602

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu gehören u.a. Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen), Hilfsmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Reha-Maßnahmen. Damit die Versicherten mit den Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sie liegen bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen oder bei 1 %, wenn eine chronische Krankheit vorliegt.

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Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV)

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Zuletzt aktualisiert: 03. März 2026

Die ADG informiert

E072-2602

Pflichtversicherte zahlen Beiträge in die GKV und SPV für Arbeitsentgelt (Lohn und Gehalt), Renten der gesetzlichen Rentenversicherung , Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) sowie Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Freiwillige Mitglieder zahlen darüber hinaus auch Beiträge aus weiteren Einnahmen, wie zum Beispiel Einkünften aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung.

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Nachtrag aus Facebook

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Zuletzt aktualisiert: 13. Dezember 2025
Nachtrag zu Otto W. Teufel aus Facebook

Differenz Bundeszuschuss – Versicherungsfremde Leistungen (2024)

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Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2025

Die ADG informiert

E066-2508

Die Grafik zeigt, dass ein großer Teil der Rentenbeiträge zweckentfremdet wird, da die beitragslosen Versicherungsfremden Leistungen (VfL) durch den Bundeszuschuss nicht ausreichend ausgeglichen werden.

 Allgemeine Rentenversicherung 2024

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Versicherungsfremde Leistungen 2024

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Zuletzt aktualisiert: 11. September 2025

Die ADG informiert  

E026 2508

Gegenüberstellung der Versicherungsfremden Leistungen und dem Bundeszuschuss zur Finanzierung der Leistungen: 

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Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – Teufel-Tabelle

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Zuletzt aktualisiert: 10. September 2025
Die ADG informiert
E025 2508

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. 
Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).

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  1. Wo ist unsere Rente geblieben?
  2. Nie wieder ist jetzt

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ADG Grundaussagen

  • solidarische gesetzliche Bürger­versicherung
  • Info-Bon zur Ungleichbehandlung

Neue und überarbeitete Beiträge

  • Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2026)
  • Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV)
  • Die Anstalt Spezialfolge: Die Renten-Katastrophe?!
  • Diskussion zur Rentenreform 2026
  • Nachtrag aus Facebook

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