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Kürzung des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung

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Zuletzt aktualisiert: 27. August 2023

Nach Medienberichten plant die Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Unter gleichbleibenden Bedingungen bliebe der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 Prozent, würde danach aber schneller steigen. Der zusätzliche Bundeszuschuss dient der Abgeltung sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen. Diese Leistungen erbringt die Rentenversicherung für den Bund, ohne hierfür Beiträge zu erhalten, z. B. für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.

Zur Meldung der Deutschen Rentenversicherung

Kommentar der ADG: Die nicht beitragsgedeckten Leistungen heißen bei uns "Versicherungsfremde Leistungen". Die Informationen dazu werden jährlich an Hand der Informationen aus der Rentenversicherung Bund aktualisiert.-

Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – Teufel-Tabelle

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Zuletzt aktualisiert: 13. August 2023
Die ADG informiert
E025 2307

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. 
Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).

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Differenz Bundeszuschuss – Versicherungsfremde Leistungen

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Zuletzt aktualisiert: 06. Juli 2023

Die ADG informiert

E066-2307

Die Grafik zeigt, dass ein großer Teil der Rentenbeiträge zweckentfremdet wird, da die beitragslosen Versicherungsfremden Leistungen (VfL) durch den Bundeszuschuss nicht ausreichend ausgeglichen werden.

 Allgemeine Rentenversicherung 2022

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Versicherungsfremde Leistungen 2022

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Zuletzt aktualisiert: 06. Juli 2023

Die ADG informiert  

E026 2307

Gegenüberstellung der Versicherungsfremden Leistungen und dem Bundeszuschuss zur Finanzierung der Leistungen: 

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Wo ist unsere Rente geblieben?

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Zuletzt aktualisiert: 07. November 2022

Dieser kleine Film zeigt Ihnen unsere Erfahrung mit der Entwicklung der gesetzlichen Rente in den letzten 60 Jahren.

 

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Wie stellen wir uns für die Zukunft die Lösung vor?

Das Ziel der ADG und vieler Mitstreiter ist:

Eine Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Gesundheit, Pflege, Altersversorgung und Arbeitslosigkeit!

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BÜRGERVERSICHERUNG-JETZT!

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Zuletzt aktualisiert: 07. März 2022

Eine neue Plattform zur Bundestagswahl 2021, mit dem Ziel der Einführung einer Bürger- Renten,- Kranken und Pflegeversicherung, in welche auch Politiker, Beamte und Selbständige einzahlen, und damit Abschaffung der Zwei - Klassen - Gesellschaft in Deutschland

Die ADG führt die Initiative vom Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. weiter.

Machen Sie mit.

Screenshot 2021 05 12 Bürgerversicherung Jetzt Die Initiative Werde Unterstützer

Wenn Sie die  Forderungen unterstützen, können Sie sich hier registrieren. 

  1. Ja zur Bürgerversicherung
  2. Was ist die ADG

Seite 1 von 2

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ADG Grundaussagen

  • solidarische gesetzliche Bürger­versicherung
  • Positionspapier „Soziale Sicherung in Deutschland“
  • Info-Bon zur Ungleichbehandlung

Neue und überarbeitete Beiträge

  • Fake News und Faktencheck
  • Die Geschichte der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
  • Die Feinde der Demokratie II
  • Die Feinde der Demokratie III
  • Bundessozialgerichts kennt keine gleichbehandlung

Kurzmeldungen

Krankenkassenbeitrag bei Betriebsrenten

Bei diversen (Siemens-) Rentnern wurde im Frühjahr 2023 die Firmenrente wieder erhöht. Die Pensionsanpassung erfolgt normalerweise alle drei Jahre.
Überprüft man die Abrechnungsdaten, so findet man bei den Krankenkassenbeiträgen keinen prozentualen Bezug vom KV-Beitragssatz von 14,6% und dem Zusatzbeitragssatz von 1,5% (SBK) zu den tatsächlich abgezogenen Beiträgen.

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Kürzung des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung

Nach Medienberichten plant die Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Unter gleichbleibenden Bedingungen bliebe der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 Prozent, würde danach aber schneller steigen. Der zusätzliche Bundeszuschuss dient der Abgeltung sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen. Diese Leistungen erbringt die Rentenversicherung für den Bund, ohne hierfür Beiträge zu erhalten, z. B. für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.

Zur Meldung der Deutschen Rentenversicherung

Kommentar der ADG: Die nicht beitragsgedeckten Leistungen heißen bei uns "Versicherungsfremde Leistungen". Die Informationen dazu werden jährlich an Hand der Informationen aus der Rentenversicherung Bund aktualisiert.-

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