Nach der Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist Kaspersky vor das Kölner Verwaltungsgericht gezogen. Ohne Erfolg: Der Antrag des Virenschutz-Herstellers wurde abgelehnt.

Der Gesetzgeber den Begriff der Sicherheitslücke, die zu einer Warnung berechtigt, weit gefasst. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, der auch als "Cyberkrieg" geführt werde, sei "nicht hinreichend sicher auszuschließen, dass russische Entwickler aus eigenem Antrieb oder unter dem Druck anderer russischer Akteure die technischen Möglichkeiten der Virenschutzsoftware für Cyberangriffe auch auf deutsche Ziele ausnutzen",

 

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