ADG

Seit 1. Januar 2023 kann ein Arzt Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister nehmen.

Bereits seit 2004 kann man im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer seine Vorsorgeverfügungen registrieren. Die Registrierung im ZVR löst eine einmalige aufwandsbezogene Gebühr aus. Die Antragsformulare können Sie sich hier herunterladen. hinterlegt sind u.a.Antragsformulare Vorsorgender, Fremdsprachige Formulare, Antragsformulare Vertrauenspersonen (Bevollmächtigte / vorgeschlagene Betreuer).

Die Bundesregierung hat am 05. April 2023 den Gesetzentwurf für die „Pflegereform 2023“ mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf muss noch im Bundestag und im Bundesrat beraten und abgestimmt werden.

Das PUEG sieht insbesondere folgende Veränderungen bzw. Leistungsverbesserungen vor: