In einer gemeinsamen Pressemitteilung warnen die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und der BKK Landesverband Bayern vor einem massiven Anstieg des Zusatzbeitrages. Nach Schätzungen der Betriebskrankenkassen droht dieser GKV-weit auf 2,2 bis 2,4 Prozentpunkte zu steigen. In dieser Prognose sind Mehrausgaben der Kassen durch laufende Gesetzgebungsverfahren wie die Krankenhausreform noch nicht enthalten.
Prinzipiell scheint bei der Bundesregierung die Mentalität vorzuherrschen, dass bei jeglichen Reformvorhaben pauschal ausgabesteigernde Maßnahmen die beste Wahl sind. Dieser Trend muss rasch ein Ende haben. Der Fokus bei einer Reform muss darauf liegen, Ausgaben zu reduzieren und Mittel effizienter einzusetzen.
Die stetig weiter steigenden Ausgaben treffen auf eine immer stärker erodierende Finanzbasis. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen fast alle Reserven genommen. Zudem werden den Beitragszahlenden seit Jahren versicherungsfremde Leistungen in Milliardenhöhe aufgebürdet.
Beitragszahler bei Krankenhausreform nicht überfordern
In einer Pressemeldung schreibt der BKK-Landesverband Bayern „Beitragszahler bei Krankenhausreform nicht überfordern“. Ko-Finanzierung des Transformationsfonds ist keine GKV-Aufgabe.
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankversicherung (GKV) für die Krankenhausversorgung haben eine magische Grenze erreicht: Rund 100 Milliarden Euro werden es nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes im Jahr 2024 sein. Jeder dritte Euro der Beitragsgelder fließt damit in diesen Sektor. Nun sollen zu allem Überfluss die Betragszahler auch noch systemwidrig die Hälfte der Kosten für den geplanten Transformationsfonds tragen. Das wären noch einmal 2,5 Milliarden Euro jährlich zusätzlich. Eine in jedem Fall beitragssatzrelevante Größenordnung.
Von jedem Euro Beitrag fließen aktuell 33 Cent in den Krankenhausbereich. Die GKV soll nun neben der gesetzlich vorgesehenen Finanzierung der Behandlungskosten, auch noch systemwidrig die Investitionskosten für Geräte und Bauten übernehmen. Das ist nicht die Aufgabe der GKV.
Die Finanzierung von Infrastruktur im Krankenhausbereich liegt verfassungsgemäß in staatlicher Verantwortung.
Bemerkung der ADG: Die Finanzierung des Transformationsfonds erfolgt über den Gesundheitsfonds und somit ausschließlich über die GKV. Die PKV ist nicht betroffen.
26.08.2024
Manfred Schmidtlein