Der ADG-Blog

Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv

Seit 1. Januar 2023 kann ein Arzt Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister nehmen.

Bereits seit 2004 kann man im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer seine Vorsorgeverfügungen registrieren. Die Registrierung im ZVR löst eine einmalige aufwandsbezogene Gebühr aus. Die Antragsformulare können Sie sich hier herunterladen. hinterlegt sind u.a.Antragsformulare Vorsorgender, Fremdsprachige Formulare, Antragsformulare Vertrauenspersonen (Bevollmächtigte / vorgeschlagene Betreuer).

Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv

Die Bundesregierung hat am 05. April 2023 den Gesetzentwurf für die „Pflegereform 2023“ mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf muss noch im Bundestag und im Bundesrat beraten und abgestimmt werden.

Das PUEG sieht insbesondere folgende Veränderungen bzw. Leistungsverbesserungen vor:

Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv

Am 16.03.2023 hat der Bundestag das Gesetz über die Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Die Unabhängige Patientenberatung ist eine gemeinnützige Einrichtung (in Zukunft als Stiftung) und arbeitet im gesetzlichen Auftrag (§ 65b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Die UPD berät Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei. Das übergeordnete Ziel der UPD ist es, die Gesundheitskompetenz in der  Bevölkerung und die Souveränität von Patientinnen und Patienten zu steigern, die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen zu stärken und gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Probleme und Missstände im Gesundheitssystem hinzuweisen.

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv

Leserbrief zum Artikel der SZ, 17.1.2023, WIRTSCHAFT S. 13

pexels karolina grabowska 5717791

Da wird vollmundig eine große Hilfe zur Sicherung der Altersvorsorge versprochen. Aber wie sieht es dabei wirklich aus?

15 Jahre lang sollen jährlich 10 Milliarden Euro in einen Fonds eingezahlt werden. Mit den hohen Erträgen der internationalen Kapitalmärkte soll der Kapitalstock über die Jahre stark anwachsen, und ab Mitte der 2030er-Jahre sollen die Erträge der Rentenversicherung zufließen und die Versicherungsbeiträge für die Beschäftigten in Grenzen halten.

Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv

Zum 1. Januar 2023 ist die Grenze für Midijobs auf 2.000 Euro gestiegen. Das bedeutet, Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto. Die 6,2 Millionen Midijobber zahlen niedrigere Beiträge in die Rentenversicherung, erwerben aber dieselbe Rentenanwartschaft wie bei ungeminderten Beiträgen, die vollen Rentenansprüche.

Dies führt vieder zu finanziell spürbaren Einnahmeausfälle der Rentenversicherung, Die Einnahmeausfälle belaufen sich auf etwa eine Milliarde Euro. Das entspricht in etwa zwei Drittel der Kosten für den Grundrentenzuschlag. Alles in Allem erhöht es den Anteil der Versicherungsfremden Leistungen, die jetzt schon nicht durch den "Bundeszuschuss gedeckt werden.

Demokratie gibt es nicht umsonst. Man muss sich beteiligen und sie bewahren