Die Genfer Konventionen sind insgesamt vier Abkommen zwischen Staaten, die in ihrer heute gültigen Fassung am 12. August 1949 vereinbart wurden und international verbindliche Regeln zum Umgang mit Kriegsgefangenen, verwundeten Soldaten und Zivilisten in Kriegen aufstellen.
Am 22. August 1864 wurde im Stadthaus von Genf von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen angenommen. Beteiligt waren die europäischen Staaten: Baden, Belgien, Dänemark, Frankreich, Hessen, Italien, die Niederlande, Portugal, Preußen, die Schweiz, Spanien und Württemberg. Noch im Dezember des gleichen Jahres kamen die skandinavischen Länder Norwegen und Schweden hinzu.
In der weiteren Folge entwickelte sich daraus das Völkerrecht. Dies legt die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten in ihrem Verhalten untereinander und in ihrer Behandlung von Einzelpersonen innerhalb der Staatsgrenzen fest.
Es umfasst ein breites Spektrum von Themen von internationalem Interesse, wie z. B. Menschenrechte, Abrüstung, internationale Kriminalität, Flüchtlinge, Migration, Probleme der Staatsangehörigkeit, die Behandlung von Gefangenen, Anwendung von Gewalt und Kriegsführung. Das Völkerrecht regelt auch die globalen Gemeinschaftsgüter wie Umwelt, nachhaltige Entwicklung, internationale Gewässer, Weltraum, globale Kommunikation und den Welthandel.
Die Entwicklung der Genfer Konventionen ist eng verbunden mit der Geschichte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK).
Der Genfer Bürger Henry Dunant hatte im Jahr 1862 ein Buch mit dem Titel "Eine Erinnerung an Solferino" veröffentlicht, in dem er zu einer besseren Versorgung verwundeter Soldaten in Kriegszeiten aufrief. Dieses Buch führte 1863 zur Gründung des „Komitees der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege“, das seit 1876 die Bezeichnung „Internationales Komitee vom Roten Kreuz“ trägt.
Das zum namensgebenden Symbol der neu entstandenen Bewegung wurde: das Rote Kreuz auf weißem Grund. Wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung der Konvention hatte der Genfer Jurist Gustave Moynier, der 1863 als Vorsitzender der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft die Gründung des Internationalen Komitees angeregt hatte.
Im Dokument: Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten [IV. Genfer Abkommen von 1949]
Die Haager Konventionen II und IV sind formaljuristisch noch heute in Kraft. Darüber hinaus wird die Haager Landkriegsordnung auch als Völkergewohnheitsrecht, also allgemein gültiges internationales Recht, angesehen. Das bedeutet, dass sie auch für Staaten gilt, die diese Konvention nicht explizit unterzeichnet haben, eine Rechtsauffassung, die unter anderem durch ein Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg aus dem Jahr 1946 bekräftigt wurde.