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Die ADG informiert
E025 2307

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. 
Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).

Die ADG informiert  

E026 2210

Gegenüberstellung der Versicherungsfremden Leistungen und dem Bundeszuschuss zur Finanzierung der Leistungen: 

C002 1610

ADG C002 1610 Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter und Angestelltenrentenversicherung A5 1Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik

Zusammenfassung

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen:

Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.

Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.

Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.

E006 1503

Setzen Sie sich mit uns für mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität ein!

E031 1503

Alle Medien und Politiker warnen vor den hohen Rentenbelastungen für die nächsten Generationen. Um diese Belastungen einzudämmen, wird die Rentenanpassungsformel kontinuierlich mit neuen, zusätzlichen Kürzungsfaktoren, wie Lohn-, Beitrags-, Nachhaltigkeits-, Nachhol- und Riesterfaktor aufgebläht.