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E025 2307
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).
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Die ADG informiert
E026 2210
Gegenüberstellung der Versicherungsfremden Leistungen und dem Bundeszuschuss zur Finanzierung der Leistungen:
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C002 1610
Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik
Zusammenfassung
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen:
Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.
Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.
Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.
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E006 1503
Setzen Sie sich mit uns für mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität ein!
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E031 1503
Alle Medien und Politiker warnen vor den hohen Rentenbelastungen für die nächsten Generationen. Um diese Belastungen einzudämmen, wird die Rentenanpassungsformel kontinuierlich mit neuen, zusätzlichen Kürzungsfaktoren, wie Lohn-, Beitrags-, Nachhaltigkeits-, Nachhol- und Riesterfaktor aufgebläht.