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Berlin: (hib/CHE) im bundestag Nr. 304 Freitag, 17. Juni 2022

Die Bundesregierung verteidigt die ersatzlose Streichung der für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehenen Sonderzahlungen des Bundes für die Stabilisierung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung. In einer Antwort (*20/2179*) auf eine Kleine Anfrage (*20/1912*) der CDU/CSU-Fraktion schreibt sie:

"Auf Basis von Annahmen zum Jahreswirtschaftsbericht vom 27. Januar 2022 und zur Frühjahrsprognose der Bundesregierung vom 28. April 2022 sind die Sonderzahlungen des Bundes nicht notwendig, da die Haltelinie von 20 Prozent nicht greife."

„Auch ohne die Sonderzahlungen des Bundes gilt zudem auch weiterhin, dass die Einhaltung der Haltelinie für den Beitragssatz durch die Beitragssatzgarantie des Bundes gewährleistet ist“, heißt es in der Antwort.

Was ist geschehen?

Im Jahre 2018 hat sich der Bund gesetzlich zu Sonderzahlungen in die Rentenversicherung verpflichtet für die Jahre 2022 bis 2025.Diese haben nichts mit den jährlichen Beitragszuschüssen des Bundes zur Rentenversicherung zu tun.Für das Jahr 2022 sollte der Zuschuß 500 Millionen Euro betragen und in den Folgejahren dynamisiert werden.
Ziel der Sonderzahlungen ist erstens die sog. Beitragsgarantie, welche garantieren soll, daß der Beitragssatz zur Rentenversicherung unter 20 % für die Beitragszahler verbleibt.
Zum zweiten soll die laufende Liquidität dadurch sichergestellt werden, sodass die Rentenversicherung monatlich in der Lage ist, pünktlich und vollständig ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Dafür besteht eine Mindest- oder Nachhaltigkeitsrücklage. Allerdings beträgt diese derzeit nur 0,2, also nur 20 % einer Monatsausgabe.
Das ist der geringste Wert seit 2005!

Am 28. Juni 2022 wurde das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung
von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand im Deutschen Bundestag beschlossen.

Auf Seite 2 im Abschnit § 255g bis § 255i werden die neuen Grenzwerte festgelegt.

Weitere Informationen unter: IhreVorsorge Rentenversicherung erzielt Zwei-Milliarden-ÜberschussRentenversicherung erzielt Zwei-Milliarden-Überschuss

 

Position der ADG:

Mit der Streichung der gesetzlich im Jahre 2018 festgelegten Sonderzahlung des Bundes in die DRV kann sich die ADG nicht einverstanden erklären, auch wenn die Beitragseinnahmen derzeit reichen sollten, um den maximalen Beitragssatz von 20% nicht zu überschreiten. Die zugrundeliegende Prognose des Bundes ist aber fraglich, da sie vor dem Ukraine-Krieg und seinen Folgen getroffen wurde. Außerdem werden die Ausgaben der DRV durch eine deutliche Anhebung der EU-Renten merklich steigen. Schließlich dient die Sonderzahlung auch zur Sicherung der laufenden (unterjährigen) Liquidität, die mit nur 20% einer Monatsausgabe extrem niedrig ist und dringend auf eine ganze Monatszahlung erhöht werden müsste, um die Rentenversicherung nicht unnötig in Schwierigkeiten zu bringen. Auch kann es nicht sein, daß den Rentnern diese gesetzlich fixierte Sonderzahlung entzogen wird,um - wie man hört - das Bürgergeld zu finanzieren.
 
Doris Wittmer