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Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) erfolgt im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten. Die Versicherten erhalten dafür Rentenpunkte, die beim Eintritt in die Rente in Euro ungewandelt werden.

Zusätzlich gewährt die DRV nicht beitragsgedeckte

Leistungen. (versicherungsfremde Leistungen)

Nicht beitragsgedeckte Leistungen der DRV sind nach einer Veröffentlichung vom April 2019:

Nicht beitragsgedeckt nach Abgrenzung VDR 1995

  • Ersatzzeiten und Beschäftigungszeiten in einem Ghetto (ZRBG)
  • FRG-Zeiten (Zeiten nach dem Fremdrentengesetz)
  • Anrechnungszeiten (wg. AU, Alo, Mutterschaft, schulische Ausbildung)
  • Altersrenten vor Regelaltersgrenze (ohne vollen Abschlag)
  • Kindererziehungszeiten (Geburten vor 1992)
  • Kindererziehungsleistungen (KLG, für „Trümmerfrauen“)
  • Zus. EGPT für Berücksichtigungsz. wegen Kindererziehung (ab 1992)
  • Kindererziehungszeiten (Geburten ab 1992 bis Mai 1999)
  • einigungsbedingte Leistungen (z. B. Auffüllbeträge, 2. SED-Unr.BerG)
  • EM-Renten wegen Arbeitsmarktlage (volle statt halber Rente)
  • Renten nach Mindesteinkommen/Mindestentgeltpunkten
  • Höherbewertung der Berufsausbildung
  • Wanderungsausgleich zur knappschaftlichen Rentenversicherung
  • anteiliger RV-Anteil zur KVdR (+ PVdR bis 2004)
  • Leistungen aus nachgezahlten Beiträgen (z. B. Heiratserstattung)
  • Weitere, wie anteilige Verwaltungs- und Verfahrenskosten (dieses waren 2017 0.8% der Rentenausgaben)

Nicht beitragsgedeckt nach erweiterter Abgrenzung

  • West-Ost-Transfer; ab 2017 „Höherwertung“ der Ost-Entgelte
  • Splitting übersteigender Anteil der Witwen-/Witwerrenten
  • Waisenrenten

Quelle

Die Auflistung entstammt einer Publikation der Deutschen Rentenversicherung von 2017.

Diese Publikation wird von der DRV nicht mehr veröffenlicht und steht nur auf dem Portal Sozialpolitik von Dr. Johannes Steffen, Berlin.

Auf Aktuelle Sozialpolitik - Aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik schreibt Dr.Steffen zur Sozialpolitik. Am 16. Dezember 2023 veröffentlichte er den Beitrag: Über die eigene Welt der Bundeszuschüsse und sonstiger Steuermittel für die Rentenversicherung. Von „nicht beitragsgedeckten“ Leistungen und Verschiebebahnhöfen.