Die ADG hatte sich 2010 um Gemeinnützigkeit beworben und wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 12.10.2022, Steuer-Nr. 143/210/20101, anerkannt.

Im April 2014 hatte das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit entzogen und im Oktober 2023 dem Verein innn.it das Finanzamt Berlin. Begründung: Attac engagiere sich „zu politisch“, innn.it lässt Petitionen gegen Unternehmen zu. Seit dem dürfen beide Organisationen keine Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge mehr ausstellen.

Attac blieb nicht der einzige Fall. Es folgten u.a. Campact und viele andere Vereine. Es wurde Ihnen damit eine wichtige Quelle zur Finanzierung ihrer Arbeit entzogen.

Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" möchte für knapp 200 Vereine und Stiftungen Rechtssicherheit für die zivilgesellschaftliche Beteiligung an der politischen Willensbildung schaffen und so Demokratie und Menschenrechte stärken. Auch die ADG ist Mitglied.

Seit der Gründung der Allianz wird vor Gerichten und in der Politik heftig darüber gestritten, ob die politische Willensbildung zur Stärkung von Demokratie und Menschenrechten steuerlich unterstützt werden kann oder soll. Die Bundesregierung hat jetzt verbindlich angekündigt, die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts noch dieses Jahr, also 2023, anzugehen.

Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" hat im November 2022 in einer Stellungnahme zum Referentenentwurl des BMFSFJ und des BMI für ein Demokratiefördergesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung) mit Stand vom 26.9.2022 seine Position deutlich gemacht.