Publikationen
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E035 1501
Ein künftiges Gesundheitssystem muss aus Sicht der ADG öffentlich-rechtlich reguliert und kontrolliert und nicht auf privatwirtschaftlicher Basis gegründet sein.
Als echtes Solidarsystem muss es auf der Beitragsseite ausnahmslos alle Einkunftsarten erschließen und sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitgeber beteiligen: Selbstständige, Beamte, Politiker usw. gleichermaßen wie den Staat, die Kirchen usw. Die Beiträge müssen zweckgebunden sein. Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft.
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Die ADG informiert
E004-2311
Gesetzliche Rentenversicherung 2022
Sonderlast „Versicherungsfremde Leistungen“
Nicht durch Bundeszuschuss gedeckte Fremdleistungen:
Versicherungsfremde Leistungen | Bundeszuschuss | Unterdeckung |
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122,1 Mrd. | – 81,0 Mrd. | = | – 41,1 Mrd. |