Publikationen

E035 1501

Ein künftiges Gesundheitssystem muss aus Sicht der ADG öffentlich-rechtlich reguliert und kontrolliert und nicht auf privatwirtschaftlicher Basis gegründet sein.

Als echtes Solidarsystem muss es auf der Beitragsseite ausnahmslos alle Einkunftsarten erschließen und sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitgeber beteiligen: Selbstständige, Beamte, Politiker usw. gleichermaßen wie den Staat, die Kirchen usw. Die Beiträge müssen zweckgebunden sein. Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft.

Die ADG informiert

E004-2311

Gesetzliche Rentenversicherung 2022

Sonderlast „Versicherungsfremde Leistungen“

Nicht durch Bundeszuschuss gedeckte Fremdleistungen:

 

Versicherungsfremde Leistungen  Bundeszuschuss    Unterdeckung  
122,1 Mrd.    – 81,0 Mrd.  =    41,1 Mrd.