Publikationen

E064 2209

Informationen für Rentner, die evtl. eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen
Stand 01.10.2022

1. Generelle Informationen zur Steuererklärung für Rentner

Auch Rentner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden nach den gleichen Gesetzen besteuert, wie alle anderen Steuerzahler auch.

Beziehen Sie oder Ihr Ehepartner eine Rente, regelt § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese Vorschriften betreffen Sie auch, wenn Sie neben der Rente eventuell noch weitere Einkünfte haben (siehe Punkt 2.).

Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf alle Einkommen erhoben, die über dem Grundfreibetrag liegen (2022: 10.347 Euro; Ehepaare 20.694 Euro).

Eine Informationsschrift fürgesetzlich krankenversicherte (Broschüre September 2008)

Zusammenfassung

E005 1501

Auswirkungen für einen Durchschnittsrentner (West) mit einer BfA-Rente (DRVB-Rente) von 1.000,– Euro.

L001 2207

Matrix als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“

ohne Berücksichtigung von Zusatzeinkünften

alte Bundesländer

E068 2203

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu gehören u.a. Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen), Hilfsmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Reha-Maßnahmen. Damit die Versicherten mit den Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sie liegen bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen oder bei 1 %, wenn eine chronische Krankheit vorliegt.

Wichtig ist, dass ab Jahresbeginn alle Belege für den geleisteten Eigenanteil gesammelt werden. Die Belastungsgrenze werden in der Regel nur Versicherte erreichen, die ein geringes Einkommen (z.B. Rentner) haben und auf Grund ihrer Krankheiten (chronisch) mit hohen Zuzahlungen belastet werden.

E067 2203

Ziel der Pflegeversicherung verfehlt

Pflegebedürftige Menschen sollten nicht regelmäßig in die Sozialhilfe abrutschen, deshalb wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Dieses Ziel wurde in den letzten 27 Jahren für gesetzlich Versicherte weit verfehlt. In Pflegeheimen sind 36 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen. Das waren im August 2020 nach Aussage des Statistischen Bundesamtes 318.580 Menschen von 876.867.

Pflegeversicherung ein Zwei-Klassensystem

Mit Einführung der Pflegeversicherung wurde versäumt, ein einheitliches, solidarisches System für alle Bürger zu schaffen. In einem Zwei-Klassensystem sind Selbständige, Gutverdiener, Politiker und Beamte in der „Privaten Pflegeversicherung“ (PPV) versichert. Der Rest, die große Mehrheit der Bevölkerung, ist in der „Gesetzlichen Pflegeversicherung“ (GPV). Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung. Die PPV hat im Gegensatz zur GPV gutverdienende Beitragszahler und verhältnismäßig weniger Pflegebedürftige. Wo bleibt hier die Solidarität?

Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).

In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:

  • Altersversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Politik zum Sozialsystem

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Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • ärztliche Versorgung
  • Pharmazie und Apotheke
  • Prävention
  • usw.

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:

  • Gesetzliche Rentenversicherung,
  • Hinterbliebenenrente
  • Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
  • Versicherungsfremde Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • usw.

Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind

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