ADG
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E025 2508
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).
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E064 2411
Informationen für Rentner, die evtl. eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen
Stand 15.11.2024
1. Generelle Informationen zur Steuererklärung für Rentner
Auch Rentner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden nach den gleichen Gesetzen besteuert, wie alle anderen Steuerzahler auch.
Beziehen Sie oder Ihr Ehepartner eine Rente, regelt § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese Vorschriften betreffen Sie auch, wenn Sie neben der Rente eventuell noch weitere Einkünfte haben (siehe Punkt 2.).
Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf alle Einkommen erhoben, die über dem Grundfreibetrag liegen (2024: 11.784 Euro; Ehepaare 23.568 Euro; 2025: 12.084 Euro; Ehepaare 24.168 Euro).
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B005 1610
Gesetzliche Rentenversicherung
1. Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger
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E005 1501
Auswirkungen für einen Durchschnittsrentner (West) mit einer BfA-Rente (DRVB-Rente) von 1.000,– Euro.
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C002 1610
Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik
Zusammenfassung
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen:
Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.
Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.
Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.