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C005 1709

ADG C005 1709 Versicherungsfremde Leistungen A4

Versicherungsfremde Leistungen: Sondersteuer für Arbeitnehmer und Rentner, Steuersenkungsprogramm für Politiker, höhere Beamte u.a

Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik

Verfasser: Otto W. Teufel

Als Ergänzung zur Broschüre über versicherungsfremde Leistungen wird in dieser Broschüre dieses komplexe Thema aus einem

anderen Blickwinkelbetrachtet. Diese Sichtweise bringt das Unrecht gegen Arbeitnehmer und Rentner in unserem Land noch deutlicher zum Ausdruck.

In einem Vortrag auf der Mitgliederversammlung 2017 hat Herr Teufel dies dargelegt
und in den darauf folgenden Interviews erläutert

Lesen Sie dazu auch die Broschüre: Versicherungsfremde Leistungen n der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung

B001 1809

ADG B001 1809 ADG Flyer Titel

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B004 1504

Info Bon 105x148 EDiskriminierung von über 70 Mio. gesetzlich Versicherten Beitragszahlern und Rentnern – Erläuterungen zum ADG Info-Bon.

Für die gesetzlich Versicherten finden offenbar wichtige Artikel des Grundgesetzes keine Anwendung. Es sind dies

  • Art. 3, GG (Gleichheitsgrundsatz)

  • Art. 14, GG (Eigentumsschutz) und

  • Art. 20, GG (Bekenntnis zum sozialen Rechtsstaat).

Wie sind sonst die seit Jahrzehnten praktizierten permanenten Eingriffe in bestehende Anwartschaften zu verstehen?

E068 2602

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu gehören u.a. Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen), Hilfsmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Reha-Maßnahmen. Damit die Versicherten mit den Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sie liegen bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen oder bei 1 %, wenn eine chronische Krankheit vorliegt.

E068 2411

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu gehören u.a. Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen), Hilfsmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Reha-Maßnahmen. Damit die Versicherten mit den Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sie liegen bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen oder bei 1 %, wenn eine chronische Krankheit vorliegt.

Wichtig ist, dass ab Jahresbeginn alle Belege für den geleisteten Eigenanteil gesammelt werden. Die Belastungsgrenze werden in der Regel nur Versicherte erreichen, die ein geringes Einkommen (z.B. Rentner) haben und auf Grund ihrer Krankheiten (chronisch) mit hohen Zuzahlungen belastet werden.