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E006 1503
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E061 1501
Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 1. Juli 2014
Was ist die Rente ab 63?
Mit dieser Altersrente erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders lange gearbeitet und 45 oder mehr Jahre in die Rente eingezahlt haben, die Gelegenheit, bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente zu gehen, ohne die sonst bei vorzeitigen Renten üblichen Abschläge hinnehmen zu müssen.