Publikationen
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L001 2207
Matrix als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“
ohne Berücksichtigung von Zusatzeinkünften
alte Bundesländer
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C002 1610
Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik
Zusammenfassung
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen:
Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.
Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.
Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.