Publikationen

L001 2207

Matrix als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“

ohne Berücksichtigung von Zusatzeinkünften

alte Bundesländer

C002 1610

ADG C002 1610 Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter und Angestelltenrentenversicherung A5 1Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik

Zusammenfassung

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen:

Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.

Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.

Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.