ADG

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Es sind erst zwei Monate mit Beschränkungen und Isolation vergangen, aber die Zeit bis zum Impfstoff kann 1-2 Jahre dauern und bis dahin isoliert zu leben, ist keine Option, denn gerade viele Ältere und Risikogruppen wollen selbstbestimmt so lange wie möglich das Leben gestalten.

Im Spiegel Nr. 18 vom 25.4.2020 wird diskutiert, ob der wirtschaftliche und gesellschaftliche Schaden eines „lock down“ angesichts der geringen Gesamtsterberate und diese hauptsächlich bei älteren Menschen und Risikogruppen zu rechtfertigen ist. Es wird vorgeschlagen, die Älteren und Risikogruppen sollten zu Hause bleiben, damit die anderen zur Normalität zurückkehren können. Herr Palmer schlägt dies sogar als neuen Generationenvertrag vor.

Noch ist fraglich, ob die Corona-Krise am Scheitelpunkt angekommen ist, da ruft man schon nach einem festen Ende der Einschränkungen. Populisten vergleichen sie mit den sogenannten Notstandsgesetzen von 1968. Deshalb sind diese derzeit wieder in aller Munde.

Das Corona-Virus ist kein Angriff von außen
Die auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) gedeckte Ausgangssperre und alle anderen Maßnahmen haben ihre Begründung in der verheerenden Wirkung der sich rasant ausbreitenden und für viele Menschen tödlichen Pandemie und nicht in einer Bedrohung von außen.

Kontroverse Diskussionen müssen wir aushalten.
Unsere persönlichen Positionen dürfen nicht moralisch überhöht sein.
Ziel muss es sein, den Schwerpunkt in einer diverser werdenden Gesellschaft nicht auf Abwertung, sondern auf Gestaltung und Vernetzung zu setzen. Die angemessene Reaktion auf Kritik ist Reflexion, nicht Überheblichkeit.

Immer wieder wird die ADG in Diskussionen mit der Frage konfrontiert, wie wir es mit dieser oder jener Partei halten. Jedes Mitglied der ADG hat jeweils seine eigene, persönliche Meinung, die auch in die Diskussion innerhalb der ADG eingebracht wird.

Als Verein haben wir in unserer Satzung festgehalten:

Zielsetzung des Vereins ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Daraus leitet sich als spezifischer Vereinszweck die Förderung von politischer Bildung und Erziehung ab. Der Verein verfolgt keine politischen Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder der Förderung von politischen Parteien.

Aus dem Satzungszweck resultieren folgende Aufgaben zu seiner Verwirklichung:

Außenansicht:
"In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip mit dem Ziel, dass die Besserverdienenden und Gesunden die Geringverdiener und weniger Gesunden unterstützen. In der PKV richtet sich die Prämie nach dem Gesundheitszustand. Ein fairer Systemwettbewerb zwischen GKV und PKV kann unter diesen Voraussetzungen nicht bestehen." So schreibt Mathias Kifmann in seinem Beitrag im Blog "Ökonomiestimme".