ADG

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Eine solidarische gesetzliche Bürger­versicherung jeweils für die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Kranken­versicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung unter Einbeziehung aller ­Bürgerinnen und Bürger und unter Berücksichtigung aller ihrer Einkommen hebt das Zwei-Klassenrecht auf und eint die entstandene Zwei-Klassengesellschaft wieder zu einer Solidargesellschaft.

Endlich haben sich zwei Parteien zu einem Koalitionsvertrag durchgerungen und eine Regierung für die nächsten 3 1/2 Jahre gebildet. Besonders zwei Minister sind für uns wichtig:

  1. Bundesminister für Arbeit und Soziales - Hubertus Heil
  2. Bundesminister für Gesundheit - Jens Spahn

Was steckt hinter dieser Überschrift? SZ-Leser waren aufgerufen, ein Thema auszuwählen, darüber zu diskutieren und nach Lösungen zu suchen - in der Zeitung, online und in Workshops. Zwei Drittel der SZ-Leser wollen über Wohnungsnot und Mietwucher debattieren. Ein wichtiges Thema, aber wir haben uns dafür stark gemacht, auch das Thema "Altersarmut" einzubringen. Das war aber nicht aufgerufen. Am Freitag, 21. September, soll die Themenwoche mit einem Diskussionsabend in München abgeschlossen werden. Anmelden können Sie sich dafür unter www.sz-veranstaltungen.de/Wohnen.

Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der ersten Großen Koalition aus CDU und SPD unter Kanzler Kiesinger, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ursprünglich enthielt das Grundgesetz auf Grund der Erfahrungen mit Art. 48 der Weimarer Verfassung keine Regelungen für Krisensituationen, wie einen Angriff oder einen Putschversuch. 1955 wurde mit der Wehrverfassung der Schutz gegen einen militärischen Angriff ermöglicht.
Heribert Prantl erinnert in seinem Newsletter vom 15. Juli 2018 im Zusammenhang mit dem 75. Jahrestag desd Attentats vom 20. Juli 1944, wie notwendig der im Rahmen der Verhandlungen der Notstandsgesetze entstandene Absatz 4  des Artikels 20 GG ist. Da heißt es:

Vor 100 Jahren wurde die erste demokratische Verfassung in Deutschland erstellt. Die Weimarer Verfassung war eine bemerkenswert gute Verfassung, aber die Zeiten, in denen sie Geltung hatte, waren bemerkenswert schlecht. Sie war modern, sie war aufklärerisch, sie war grundrechtsbetont, sie war emanzipatorisch, sie brachte das Frauenwahlrecht; sie war ihrer Zeit voraus. Aber die Weimarer Verfassung von 1919 hatte die Kraft nicht, Hitler zu verhindern.
Ist unsere Demokratie heute in Gefahr? Es scheint nicht mehr selbstverständlich zu sein, dass die Staatsform der Demokratie als Selbstläufer ewig besteht. Gefahr droht von Populisten, die das System und die Mechanismen der Demokratie und der freien Meinungsäußerung dazu nutzen wollen, um wieder ein totalitäres System unter einer starken Führungsperson einzuführen und dafür das Rechtssystem und die freie Presse entsprechend zu verändern.
Was wir zur Zeit erleben ist der Trend zum Verschieben von Grenzen. Beliebt ist der Ausspruch: "Man wird das doch wohl sagen dürfen“.