Publikationen
- Details
L001-2307
Nach dem Hinterbliebenenrecht, das ab dem 01.01.2002 gilt, gibt es die Hinterbliebenenrente nach altem Versicherungsrecht oder nach neuem Versicherungsrecht.
Für die meisten Witwen und Witwer gilt aus Vertrauensschutzgründen noch das günstigere alte Versicherungsrecht, wenn die Heirat vor dem 1. Januar 2002 war und wenn mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Die Hinterbliebenenrente nach altem Recht beträgt 60% der Bruttorente des verstorbenen Ehepartners. Davon wird, ab einer bestimmten Höhe der Rente des Hinterbliebenen, ein Anrechnungsbetrag errechnet und abgezogen. Hat der Hinterbliebene noch zusätzliche Erwerbseinkünfte, so gelten eigene Regeln für die Anrechnung. Für Betriebsrenten, Mieterträge oder Kapitalerträge gibt es keine Abzüge.
Die Matrix dient als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“
- Details
E067 2203
Ziel der Pflegeversicherung verfehlt
Pflegebedürftige Menschen sollten nicht regelmäßig in die Sozialhilfe abrutschen, deshalb wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Dieses Ziel wurde in den letzten 27 Jahren für gesetzlich Versicherte weit verfehlt. In Pflegeheimen sind 36 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen. Das waren im August 2020 nach Aussage des Statistischen Bundesamtes 318.580 Menschen von 876.867.
Pflegeversicherung ein Zwei-Klassensystem
Mit Einführung der Pflegeversicherung wurde versäumt, ein einheitliches, solidarisches System für alle Bürger zu schaffen. In einem Zwei-Klassensystem sind Selbständige, Gutverdiener, Politiker und Beamte in der „Privaten Pflegeversicherung“ (PPV) versichert. Der Rest, die große Mehrheit der Bevölkerung, ist in der „Gesetzlichen Pflegeversicherung“ (GPV). Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung. Die PPV hat im Gegensatz zur GPV gutverdienende Beitragszahler und verhältnismäßig weniger Pflegebedürftige. Wo bleibt hier die Solidarität?
- Details
E068 2203
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu gehören u.a. Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen), Hilfsmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Reha-Maßnahmen. Damit die Versicherten mit den Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sie liegen bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen oder bei 1 %, wenn eine chronische Krankheit vorliegt.
Wichtig ist, dass ab Jahresbeginn alle Belege für den geleisteten Eigenanteil gesammelt werden. Die Belastungsgrenze werden in der Regel nur Versicherte erreichen, die ein geringes Einkommen (z.B. Rentner) haben und auf Grund ihrer Krankheiten (chronisch) mit hohen Zuzahlungen belastet werden.
- Details
Die ADG informiert
E066-2307
Die Grafik zeigt, dass ein großer Teil der Rentenbeiträge zweckentfremdet wird, da die beitragslosen Versicherungsfremden Leistungen (VfL) durch den Bundeszuschuss nicht ausreichend ausgeglichen werden.
Allgemeine Rentenversicherung 2022
- Details
Die ADG informiert
E004-2311
Gesetzliche Rentenversicherung 2022
Sonderlast „Versicherungsfremde Leistungen“
Nicht durch Bundeszuschuss gedeckte Fremdleistungen:
Versicherungsfremde Leistungen | Bundeszuschuss | Unterdeckung |
|
122,1 Mrd. | – 81,0 Mrd. | = | – 41,1 Mrd. |
- Details
B005 1610
Gesetzliche Krankenversicherung
1. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger
Publikationen
Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).
In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:
- Altersversorgung
- Gesundheitsvorsorge
- Politik zum Sozialsystem
Die Veröffentlichungen unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland. Sie dürfen die Publikationen der ADG bzw. deren Inhalte vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, unter der Maßgabe der Kennzeichnung: "Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung - Keine Bearbeitung"
© Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. "Urheberrecht"
Die Ausarbeitung und Pflege der Publikationen ist mit erheblichem Aufwand verbunden, deshalb bitten wir alle Leser, die Texte übernehmen möchten, die Arbeit der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. mit einer Zuwendung zu unterstützen.
Die ADG stellt Dokumente in unterschiedlichen Formaten im Internet zur Verfügung. Weiterlesen: Hinweis zu Dateiformate und Download von Dateien der ADG
Grundsatzaussagen
Die ADG informiert:
Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem
Gesundheitsvorsorge
Die ADG informiert:
Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- ärztliche Versorgung
- Pharmazie und Apotheke
- Prävention
- usw.
Altersversorgung
Die ADG informiert:
Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:
- Gesetzliche Rentenversicherung,
- Hinterbliebenenrente
- Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
- Versicherungsfremde Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- usw.
Aktuelles aus der Vergangenheit
Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind
ADG-Newsletter
Newsletter Formulare
Formulare zum Anmelden und Abmelden