Publikationen
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E007 1503
Aufteilung der Kankenversicherten
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E035 1501
Ein künftiges Gesundheitssystem muss aus Sicht der ADG öffentlich-rechtlich reguliert und kontrolliert und nicht auf privatwirtschaftlicher Basis gegründet sein.
Als echtes Solidarsystem muss es auf der Beitragsseite ausnahmslos alle Einkunftsarten erschließen und sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitgeber beteiligen: Selbstständige, Beamte, Politiker usw. gleichermaßen wie den Staat, die Kirchen usw. Die Beiträge müssen zweckgebunden sein. Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft.
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E055 1501
Häufige Fehlinformationen
Sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für Ihre Gesundheit medizinisch notwendig oder sinnvoll? Informieren Sie sich
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L001-2307
Nach dem Hinterbliebenenrecht, das ab dem 01.01.2002 gilt, gibt es die Hinterbliebenenrente nach altem Versicherungsrecht oder nach neuem Versicherungsrecht.
Für die meisten Witwen und Witwer gilt aus Vertrauensschutzgründen noch das günstigere alte Versicherungsrecht, wenn die Heirat vor dem 1. Januar 2002 war und wenn mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Die Hinterbliebenenrente nach altem Recht beträgt 60% der Bruttorente des verstorbenen Ehepartners. Davon wird, ab einer bestimmten Höhe der Rente des Hinterbliebenen, ein Anrechnungsbetrag errechnet und abgezogen. Hat der Hinterbliebene noch zusätzliche Erwerbseinkünfte, so gelten eigene Regeln für die Anrechnung. Für Betriebsrenten, Mieterträge oder Kapitalerträge gibt es keine Abzüge.
Die Matrix dient als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“
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Die ADG informiert
E066-2307
Die Grafik zeigt, dass ein großer Teil der Rentenbeiträge zweckentfremdet wird, da die beitragslosen Versicherungsfremden Leistungen (VfL) durch den Bundeszuschuss nicht ausreichend ausgeglichen werden.
Allgemeine Rentenversicherung 2022
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Die ADG informiert
E004-2311
Gesetzliche Rentenversicherung 2022
Sonderlast „Versicherungsfremde Leistungen“
Nicht durch Bundeszuschuss gedeckte Fremdleistungen:
Versicherungsfremde Leistungen | Bundeszuschuss | Unterdeckung |
|
122,1 Mrd. | – 81,0 Mrd. | = | – 41,1 Mrd. |
Publikationen
Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).
In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:
- Altersversorgung
- Gesundheitsvorsorge
- Politik zum Sozialsystem
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Grundsatzaussagen
Die ADG informiert:
Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem
Gesundheitsvorsorge
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Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- ärztliche Versorgung
- Pharmazie und Apotheke
- Prävention
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Altersversorgung
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Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:
- Gesetzliche Rentenversicherung,
- Hinterbliebenenrente
- Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
- Versicherungsfremde Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- usw.
Aktuelles aus der Vergangenheit
Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind
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