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Am 16.03.2023 hat der Bundestag das Gesetz über die Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Die Unabhängige Patientenberatung ist eine gemeinnützige Einrichtung (in Zukunft als Stiftung) und arbeitet im gesetzlichen Auftrag (§ 65b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Die UPD berät Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei. Das übergeordnete Ziel der UPD ist es, die Gesundheitskompetenz in der  Bevölkerung und die Souveränität von Patientinnen und Patienten zu steigern, die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen zu stärken und gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Probleme und Missstände im Gesundheitssystem hinzuweisen.

Zum 1. Januar 2023 ist die Grenze für Midijobs auf 2.000 Euro gestiegen. Das bedeutet, Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto. Die 6,2 Millionen Midijobber zahlen niedrigere Beiträge in die Rentenversicherung, erwerben aber dieselbe Rentenanwartschaft wie bei ungeminderten Beiträgen, die vollen Rentenansprüche.

Dies führt vieder zu finanziell spürbaren Einnahmeausfälle der Rentenversicherung, Die Einnahmeausfälle belaufen sich auf etwa eine Milliarde Euro. Das entspricht in etwa zwei Drittel der Kosten für den Grundrentenzuschlag. Alles in Allem erhöht es den Anteil der Versicherungsfremden Leistungen, die jetzt schon nicht durch den "Bundeszuschuss gedeckt werden.

Seit Jahren hält sich das Gerücht, dass die deutsche Rentenversicherung durch Bundeszuschüsse am leeben erhalten wird, da die beiträge der Arbeitnehmer immer weniger die Rentenauszahlungen descken würden.

In einer Pressemitteilung vom 24.06.2010 sagte Herbert Rische, ehemaliger Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund in seinem damaligen Bericht anlässlich der in Frankfurt am Main tagenden Bundesvertreterversammlung.

"Die Bundesmittel sind keine Subvention für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit den Bundeszuschüssen würden vielmehr Leistungen finanziert, die nicht zum "Kerngeschäft" der Deutschen Rentenversicherung gehören. Ihre Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ist sachgerecht",

Die Versicherungsfremden Leistungen gehören nicht zum Kerngeschäft der deutsche Rentenversicherung.

Immer mehr Rentner, immer mehr Sonderlasten, immer weniger Beitragszahler!

Am 7. Februar 2023 fand das Jahrespressegespräch mit dem Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel statt.

Neben der Kindergrundsicherung, die man im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte und die sich derzeit in Vorbereitung befindet, äußerte er sich auch zur Renten-Debatte.

Hauptproblem seien, so Prof. Schlegel:

  • künftig immer weniger Beitragszahler
  • immer mehr Rentnerinnen und Rentner
  • gestiegene Lebenserwartung

Zu früh gefreut:

Wie soll das Generationenkapital finanziert werden?

Das Bundesministerium für Finanzen schreibt dazu: "Mit Aktien und anderen Kapitalanlagen wollen wir heute die Rente für die nächsten Generationen sichern".

Dafür will der Bund aus öffentlichen Mitteln einen Kapitalstock aufbauen. Der Kapitalstock wird aber nicht aus Steuermitteln, sondern durch Schulden gebildet, die der Kapitalstock verzinsen muss. Aus den Erträgen, so glauben der Bundesfinanzminister Lindner und seine FDP, werden die Rentenbeiträge ab Mitte der 2030er Jahre stabilisiert und die jüngere Generation entlastet.

Ist das so?

NEIN! Der Bundesfinanzminister erwähnte, dass auch Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die zukünftige Stabilität der Rente einzahlen (investieren).