Publikationen

E044 1503

Die nachfolgend aufgeführten Änderungen haben bewirkt, dass das individuelle Rentenniveau seit 1977 um 35 bis 50 Prozent abgesenkt wurde.

Durch die endgültige Abkoppelung der Rentenanpassungsformel von der Einkommensentwicklung ergibt sich seit 2001 eine zusätzliche Absenkung des Rentenniveaus um durchschnittlich ein bis zwei Prozent pro Jahr.

Eingriffe ins Rentenrecht betreffen fast ausschließlich die erworbenen Ansprüche der Beitragszahler. Anpassungen unterhalb der Einkommensentwicklung betreffen sowohl die Rentner als auch die bereits erworbenen Ansprüche der Beitragszahler.

L001 2207

Matrix als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“

ohne Berücksichtigung von Zusatzeinkünften

alte Bundesländer

E064 2209

Informationen für Rentner, die evtl. eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen
Stand 01.10.2022

1. Generelle Informationen zur Steuererklärung für Rentner

Auch Rentner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden nach den gleichen Gesetzen besteuert, wie alle anderen Steuerzahler auch.

Beziehen Sie oder Ihr Ehepartner eine Rente, regelt § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese Vorschriften betreffen Sie auch, wenn Sie neben der Rente eventuell noch weitere Einkünfte haben (siehe Punkt 2.).

Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf alle Einkommen erhoben, die über dem Grundfreibetrag liegen (2022: 10.347 Euro; Ehepaare 20.694 Euro).

B005 1610

Gesetzliche Rentenversicherung

1. Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger

Die ADG informiert

E004-2311

Gesetzliche Rentenversicherung 2022

Sonderlast „Versicherungsfremde Leistungen“

Nicht durch Bundeszuschuss gedeckte Fremdleistungen:

 

Versicherungsfremde Leistungen  Bundeszuschuss    Unterdeckung  
122,1 Mrd.    – 81,0 Mrd.  =    41,1 Mrd. 


Die ADG informiert

E066-2307

Die Grafik zeigt, dass ein großer Teil der Rentenbeiträge zweckentfremdet wird, da die beitragslosen Versicherungsfremden Leistungen (VfL) durch den Bundeszuschuss nicht ausreichend ausgeglichen werden.

 Allgemeine Rentenversicherung 2022

Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).

In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:

  • Altersversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Politik zum Sozialsystem

Die Veröffentlichungen unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland. Sie dürfen die Publikationen der ADG bzw. deren Inhalte vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, unter der Maßgabe der Kennzeichnung: "Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung - Keine Bearbeitung"

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Die ADG stellt Dokumente in unterschiedlichen Formaten im Internet zur Verfügung. Weiterlesen: Hinweis zu Dateiformate und Download von Dateien der ADG

 

 

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • ärztliche Versorgung
  • Pharmazie und Apotheke
  • Prävention
  • usw.

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:

  • Gesetzliche Rentenversicherung,
  • Hinterbliebenenrente
  • Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
  • Versicherungsfremde Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • usw.

Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind

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