Publikationen
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L001-2307
Nach dem Hinterbliebenenrecht, das ab dem 01.01.2002 gilt, gibt es die Hinterbliebenenrente nach altem Versicherungsrecht oder nach neuem Versicherungsrecht.
Für die meisten Witwen und Witwer gilt aus Vertrauensschutzgründen noch das günstigere alte Versicherungsrecht, wenn die Heirat vor dem 1. Januar 2002 war und wenn mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Die Hinterbliebenenrente nach altem Recht beträgt 60% der Bruttorente des verstorbenen Ehepartners. Davon wird, ab einer bestimmten Höhe der Rente des Hinterbliebenen, ein Anrechnungsbetrag errechnet und abgezogen. Hat der Hinterbliebene noch zusätzliche Erwerbseinkünfte, so gelten eigene Regeln für die Anrechnung. Für Betriebsrenten, Mieterträge oder Kapitalerträge gibt es keine Abzüge.
Die Matrix dient als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“
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C001 1101
Eine Informationsschrift zur Renten- und Gesundheitspolitik
Bei der Altersversorgung und bei der Krankenversicherung gibt es nicht nur unterschiedliche Systeme für verschiedene Bevölkerungsgruppen, sondern auch ein Zwei-Klassenrecht.
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Mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin GABRIELE GOETTLE
ADG-Sonderdruck aus der taz vom 31.01.2011
Der Bruder von Fritz Teufel ist einer der versiertesten, kritischsten Rentenexperten Deutschlands. Seit 30 Jahren kämpft er gegen die Rechentricks der Rentengesetzgebung.
„Wir werden die Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen.“ Altbundeskanzler G. Schröder (SPD)
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E024 1102
Für die Jahre 2009 und 2010 werden anhand eines konkreten Beispiels Einnahmen und Ausgaben einer ehemaligen Lohn- und Gehaltsbuchhalterin gegenübergestellt.
Aufgrund von versteckten Rentenkürzungen und Inflationsrate sind die verbleibenden Euro für Nahrungsmittel monatlich um 14,90 Euro geschrumpft.
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E047 1305
Die ADG antwortet auf Thesen des Verbandes „beamtenbund und tarifunion (dbb)“ zur Einführung einer Bürgerversicherung, die einer Gleichschaltung der Systeme sowie das Ende der Zwei-Klassengesellschaft in der Altersvorsorge und im Gesundheitswesen bedeuten würde.
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E050 1405
Zwei-Klassensystem in Deutschland:
Vergleich Gesetzliche Renten – Beamten-/Politiker-Pensionen 2011
Wie hoch ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Rente und den Pensionen von Beamten?
Im anhängenden Infoblatt werden wesentliche Systemunterschiede zwischen Renten- und Pensionsversorgung vergleichend dargestellt.
Publikationen
Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).
In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:
- Altersversorgung
- Gesundheitsvorsorge
- Politik zum Sozialsystem
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Grundsatzaussagen
Die ADG informiert:
Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem
Gesundheitsvorsorge
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Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- ärztliche Versorgung
- Pharmazie und Apotheke
- Prävention
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Altersversorgung
Die ADG informiert:
Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:
- Gesetzliche Rentenversicherung,
- Hinterbliebenenrente
- Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
- Versicherungsfremde Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- usw.
Aktuelles aus der Vergangenheit
Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind
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