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Seit Jahren hält sich das Gerücht, dass die deutsche Rentenversicherung durch Bundeszuschüsse am leeben erhalten wird, da die beiträge der Arbeitnehmer immer weniger die Rentenauszahlungen descken würden.
In einer Pressemitteilung vom 24.06.2010 sagte Herbert Rische, ehemaliger Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund in seinem damaligen Bericht anlässlich der in Frankfurt am Main tagenden Bundesvertreterversammlung.
"Die Bundesmittel sind keine Subvention für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit den Bundeszuschüssen würden vielmehr Leistungen finanziert, die nicht zum "Kerngeschäft" der Deutschen Rentenversicherung gehören. Ihre Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ist sachgerecht",
Die Versicherungsfremden Leistungen gehören nicht zum Kerngeschäft der deutsche Rentenversicherung.
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Prof. Marcel Fratzscher verfasst im ZEIT ONLINE Blog zur Wirtschaftskolumne regelmäßig einen Beitrag "Fratzschers Verteilungsfragen".
Er schreibt über "Die Wurzel des Populismus" und die "Geistige Brandstiftung":
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Wie soll das Generationenkapital finanziert werden?
Das Bundesministerium für Finanzen schreibt dazu: "Mit Aktien und anderen Kapitalanlagen wollen wir heute die Rente für die nächsten Generationen sichern".
Dafür will der Bund aus öffentlichen Mitteln einen Kapitalstock aufbauen. Der Kapitalstock wird aber nicht aus Steuermitteln, sondern durch Schulden gebildet, die der Kapitalstock verzinsen muss. Aus den Erträgen, so glauben der Bundesfinanzminister Lindner und seine FDP, werden die Rentenbeiträge ab Mitte der 2030er Jahre stabilisiert und die jüngere Generation entlastet.
Ist das so?
NEIN! Der Bundesfinanzminister erwähnte, dass auch Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die zukünftige Stabilität der Rente einzahlen (investieren).
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Berlin: (hib/CHE) im bundestag Nr. 304 Freitag, 17. Juni 2022
Die Bundesregierung verteidigt die ersatzlose Streichung der für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehenen Sonderzahlungen des Bundes für die Stabilisierung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung. In einer Antwort (*20/2179*) auf eine Kleine Anfrage (*20/1912*) der CDU/CSU-Fraktion schreibt sie:
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Die Renten werden in Österreich nächstes Jahr zwischen 5,8 und 10,2 Prozent steigen. Das gaben Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und Fraktionschef August Wöginger von der konservativen Kanzlerpartei ÖVP bekannt. Das vermelden die Presseargenturen im Oktober 2022.
Was ist das Besondere am östereichischen System?
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Allgemeines zur Pflichtversicherung
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.
Wer versichert ist findet man bei oesterreich.gv.at