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Die Bundesregierung hat am 05. April 2023 den Gesetzentwurf für die „Pflegereform 2023“ mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf muss noch im Bundestag und im Bundesrat beraten und abgestimmt werden.

Das PUEG sieht insbesondere folgende Veränderungen bzw. Leistungsverbesserungen vor:

Leserbrief zum Artikel der SZ, 17.1.2023, WIRTSCHAFT S. 13

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Da wird vollmundig eine große Hilfe zur Sicherung der Altersvorsorge versprochen. Aber wie sieht es dabei wirklich aus?

15 Jahre lang sollen jährlich 10 Milliarden Euro in einen Fonds eingezahlt werden. Mit den hohen Erträgen der internationalen Kapitalmärkte soll der Kapitalstock über die Jahre stark anwachsen, und ab Mitte der 2030er-Jahre sollen die Erträge der Rentenversicherung zufließen und die Versicherungsbeiträge für die Beschäftigten in Grenzen halten.

Am 16.03.2023 hat der Bundestag das Gesetz über die Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Die Unabhängige Patientenberatung ist eine gemeinnützige Einrichtung (in Zukunft als Stiftung) und arbeitet im gesetzlichen Auftrag (§ 65b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Die UPD berät Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei. Das übergeordnete Ziel der UPD ist es, die Gesundheitskompetenz in der  Bevölkerung und die Souveränität von Patientinnen und Patienten zu steigern, die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen zu stärken und gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Probleme und Missstände im Gesundheitssystem hinzuweisen.

Zum 1. Januar 2023 ist die Grenze für Midijobs auf 2.000 Euro gestiegen. Das bedeutet, Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto. Die 6,2 Millionen Midijobber zahlen niedrigere Beiträge in die Rentenversicherung, erwerben aber dieselbe Rentenanwartschaft wie bei ungeminderten Beiträgen, die vollen Rentenansprüche.

Dies führt vieder zu finanziell spürbaren Einnahmeausfälle der Rentenversicherung, Die Einnahmeausfälle belaufen sich auf etwa eine Milliarde Euro. Das entspricht in etwa zwei Drittel der Kosten für den Grundrentenzuschlag. Alles in Allem erhöht es den Anteil der Versicherungsfremden Leistungen, die jetzt schon nicht durch den "Bundeszuschuss gedeckt werden.

Immer mehr Rentner, immer mehr Sonderlasten, immer weniger Beitragszahler!

Am 7. Februar 2023 fand das Jahrespressegespräch mit dem Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel statt.

Neben der Kindergrundsicherung, die man im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte und die sich derzeit in Vorbereitung befindet, äußerte er sich auch zur Renten-Debatte.

Hauptproblem seien, so Prof. Schlegel:

  • künftig immer weniger Beitragszahler
  • immer mehr Rentnerinnen und Rentner
  • gestiegene Lebenserwartung

Zu früh gefreut: